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Ladenschluss: Karlsruhe entscheidet 2009 über Sonntagsöffnung

Die Kirchen wollen den Sonntag als "Tag der Arbeitsruhe" erhalten - und haben deswegen gegen die Sonntagsöffnung geklagt. Anfang kommenden Jahres soll das Bundesverfassungsgericht über die Klage entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich Anfang 2009 über die Klage der beiden großen Kirchen gegen die Sonntagsöffnung des Einzelhandels in Berlin entscheiden. Der genaue Zeitpunkt stehe noch nicht fest, sagte eine Gerichtssprecherin in Karlsruhe. Berlin hatte als erstes Bundesland im November 2006 den Ladenschluss gekippt und Einkaufen rund um die Uhr von montags bis samstags erlaubt. Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen die Geschäfte mehrmals pro Jahr geöffnet bleiben.

Gegen diese Regelung haben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und das Erzbistums Berlin geklagt. Sie berufen sich auf Grundgesetz Artikel 140, wonach Sonn- und staatlich anerkannte Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung" verfassungsrechtlich geschützt sind. Verkauft werden darf in Berlin an den vier Adventssonntagen von 13 bis 20 Uhr. Außerdem dürfen die Geschäfte zu besonderen Anlässen wie Messen oder sportlichen Großereignissen zusätzlich an Sonntagen öffnen. Dies wird in der Hauptstadt auch umfangreich genutzt. (lwi/ dpa)

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