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Wirtschaft: Ladenschlussgesetz

Das seit 1956 geltende und mehrfach geänderte Ladenschlussgesetz (siehe Bericht, Seite 15) regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Dazu zählen Ladengeschäfte aller Art, Apotheken, Tankstellen, Kioske, Verkaufsstände, Warenautomaten oder Bahnhofsverkaufsstellen.

Das seit 1956 geltende und mehrfach geänderte Ladenschlussgesetz (siehe Bericht, Seite 15) regelt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Dazu zählen Ladengeschäfte aller Art, Apotheken, Tankstellen, Kioske, Verkaufsstände, Warenautomaten oder Bahnhofsverkaufsstellen. Bisher schreibt das Gesetz vor, dass die Läden von Montag bis Freitag von sechs bis 20 Uhr und am Sonnabend von sechs bis 16 Uhr geöffnet werden dürfen. Künftig gilt auch am Sonnabend die bis 20 Uhr verlängerte Ladenöffnungszeit. Ferner wird der Zwang zur Schließung um 14 Uhr an Sonnabenden vor verkaufsoffenen Sonntagen aufgehoben. An Sonn und Feiertagen gilt ein generelles Verkaufsverbot – allerdings mit zahlreichen Ausnahmen, etwa für Tankstellen und Bahnhöfe. An vier Sonntagen im Jahr dürfen die Läden geöffnet werden. Tsp

LEXIKON

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