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Wirtschaft: Länder lehnen Kürzungen bei Hartz IV ab

Niedersachsen droht Clement mit Veto im Bundesrat / Länder und Kommunen bezweifeln die Daten

Berlin – Die Unions-Länder haben Widerstand gegen Pläne von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) angekündigt, den Bund künftig in geringerem Umfang an den Kosten der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform zu beteiligen. „Diese Kürzungen wird der Bundesrat nicht mitmachen“, sagte Niedersachsens Sozialstaatssekretär Gerd Hoofe (CDU) dem Tagesspiegel. Wenn Clement auf seinen Zahlen beharre, dann breche er erneut einen Streit vom Zaun, der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat enden werde, sagte Hoofe, der das Vorgehen der Unions-Länder koordiniert.

Clement hat für kommenden Donnerstag Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeladen, um in Revisionsgesprächen über die Aufteilung der Kosten zu verhandeln. Länder und Kommunen fordern, erst auf der Basis von zuverlässigen Daten tätig zu werden. „Wir sollten uns mehr Zeit lassen“, sagt Uwe Lübking, Arbeitsmarktdezernent beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Tagesspiegel. Die vorliegenden Auswertungen der BA für den Januar könnten nicht seriös hochgerechnet werden. „Es ist nachweisbar, dass Clements Daten unvollständig und nicht schlüssig sind“, sagt auch Staatssekretär Hoofe. So seien viele notwendige Daten nicht erfasst worden, die aber Grundlage für die Revision sein müssen. Aus dem EDV-System der BA lägen zurzeit lediglich Daten für 254 von 439 Kommunen vor. Hoofe plädiert deshalb dafür, die Datenerhebung der Länder und Kommunen und deren Auswertung durch das Statistische Bundesamt abzuwarten. Dies werde in den nächsten Wochen abgeschlossen. „Es macht keinen Sinn, über bloße Datenbruchstücke zu verhandeln. Genauigkeit geht vor Schnelligkeit.“

Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat der Bund seit Januar 2005 die Transfers für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger übernommen. Darunter sind auch viele ehemalige Sozialhilfeempfänger, für die früher die Kommunen zahlen mussten. Im Gegenzug übernehmen die Kommunen einen Großteil der Miet- und Heizungskosten.

Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV sollte für die Kommunen unter dem Strich eine finanzielle Entlastung von 2,5 Milliarden Euro übrig bleiben. Der Bund hat daher zugesagt, sich mit 29,1 Prozent oder 3,2 Milliarden Euro an den Unterkunftskosten zu beteiligen. Weil im vorigen Jahr die tatsächlichen Ausgaben nur schwer vorherzusagen waren, wurde ein Revisionsverfahren vereinbart, bei dem erstmalig im März die Ausgaben überprüft werden sollten.

Nach ersten Schätzungen der Länder müsste der Bund bei den Kosten der Unterkunft noch knapp zwei Milliarden Euro drauflegen und sich mit 40 Prozent beteiligen. Clement hatte dagegen vorgerechnet, der Bund müsse sich nur noch mit 4,5 Prozent oder 500 Millionen Euro beteiligen. „Das ist nicht plausibel“, kritisierte Staatssekretär Hoofe. Länder und Kommunen argumentieren, dass die Kosten höher ausfallen, weil die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger deutlich höher ist als prognostiziert.

Clement hingegen wirft den Ländern vor, dass sie ihrerseits die Entlastungen aus Hartz IV nicht an die Kommunen weitergeben. Nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums haben die Länder von 2,64 Milliarden Euro nur knapp die Hälfte, nämlich 1,3 Milliarden Euro, weitergeleitet. Im Streit mit den Kommunen hat Clement außerdem Rückendeckung von Krankenkassen erhalten. Mehrere AOKen warfen den Kommunen vor, hunderte Sozialhilfeempfänger zu Unrecht als erwerbssfähig eingestuft zu haben.

Unterdessen haben die Gewerkschaftschefs in einem Gespräch mit Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Clement ihre Kritik an der Arbeitsmarktreform bekräftigt. DGB-Chef Michael Sommer sagte nach dem Treffen, der Kanzler sehe die Probleme in Teilen ähnlich wie die Gewerkschaften. Nun müssten die Folgen der Reform weiter beobachtet werden.

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