zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Länderfinanzausgleich: Von Häfen, Grenzgängern und Hauptstadtsorgen

Bremen und Hamburg verlangen die Beibehaltung der pauschalen Abzüge zur Abgeltung der Hafenlasten, das Saarland bringt die "Grenzgängerbelastung" ins Spiel, Berlin will die Sonderbelastungen aus der Hauptstadtfunktion in den Finanzausgleich einbezogen sehen.Dieses Vorgehen ist nicht überraschend; denn im derzeitigen System des Länderfinanzausgleichs kann ein Land seine eigene Position verbessern, wenn es ihm gelingt, für sich selbst einen Sonderbedarf geltend zu machen, während andere Länder dabei keinen entsprechenden Erfolg haben.

Bremen und Hamburg verlangen die Beibehaltung der pauschalen Abzüge zur Abgeltung der Hafenlasten, das Saarland bringt die "Grenzgängerbelastung" ins Spiel, Berlin will die Sonderbelastungen aus der Hauptstadtfunktion in den Finanzausgleich einbezogen sehen.

Dieses Vorgehen ist nicht überraschend; denn im derzeitigen System des Länderfinanzausgleichs kann ein Land seine eigene Position verbessern, wenn es ihm gelingt, für sich selbst einen Sonderbedarf geltend zu machen, während andere Länder dabei keinen entsprechenden Erfolg haben. Die Strategie ist keineswegs neu. So hatte Nordrhein-Westfalen 1986 in einem Normenkontrollantrag zunächst eine Kohlelast geltend gemacht; in den folgenden Stellungnahmen der übrigen Bundesländer führte nahezu jedes Land seinen eigenen Sonderbedarfstatbestand an: so zum Beispiel Niedersachsen die lange Zonengrenze, Rheinland-Pfalz die Belastung aus der Stationierung ausländischer Streitkräfte und Baden-Württemberg die hohen Aufwendungen für die Universitäten und Hochschulen.

Dürfen Sonderbedarfe berücksichtigt werden, dann führt dies im Ergebnis zu einem Wettbewerb der Bundesländer um das Geltendmachen von Sonderbedarfen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem einen Riegel vorgeschoben. In einem Urteil von 1986 ist eindeutig entschieden worden, dass Sonderbedarfe einzelner Länder im Länderfinanzausgleich unbeachtet bleiben müssen. Dies ist in späteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden. Insoweit kollidieren die momentanen Strategien einzelner Länder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Unverständlich ist allerdings, warum das Bundesverfassungsgericht 1986 den Grundsatz, keine Sonderbedarfe zu berücksichtigen, für die Seehafenlasten durchbrochen hat. Die dazu vorgetragene Begründung, die Berücksichtigung der Seehafenlasten halte sich "im Rahmen der Gestaltungs- und Abgrenzungsbefugnisse des Gesetzgebers", ist ebenso unbefriedigend wie die Behauptung, sie sei "traditioneller Bestandteil der Regelungen des Finanzausgleichs zwischen den Länden im deutschen Finanzverfassungsrecht". Am 11. November 1999 hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr entschieden, dass die Berücksichtigung der Seehafenlasten einer Rechtfertigung bedürfe; eine solche lasse das Finanzausgleichsgesetz jedoch nicht erkennen; der Gesetzgeber müsse zudem prüfen, ob ähnliche Mehrbedarfe anderer Länder existieren, die dann ebenfalls zu beachten wären.

Allerdings kann es dabei nicht um eine Berücksichtigung im Finanzausgleich unter den Ländern gehen; zumal die ungebundenen - von der relativen Finanzkraft der einzelnen Länder abhängigen - Zahlungen im Länderfinanzausgleich ein ungeeignetes Instrument zur Kompensation von Sonderbedarfen sind. Sollten sich Sonderbedarfe nachweisen lassen, dann müssten diese über andere Instrumente des Finanzausgleichs (zum Beispiel Finanzhilfen des Bundes oder Bundesergänzungszuweisungen) ausgeglichen werden. Es spricht deshalb alles dafür, bei der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu bleiben und Sonderbedarfe nicht im Länderfinanzausgleich gemäß Art. 107 Abs. 2 Grundgesetz zu berücksichtigen.

Professor Dr. Rolf Peffekoven ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Johannes- Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Rolf Peffekoven

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false