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Wirtschaft: Landesbanken: Brüssel erwägt Beihilfeprüfverfahren gegen Bundesregierung

Die EU-Kommission prüft zurzeit, ob sie ein Beihilfeprüfverfahren gegen die Bundesregierung wegen staatlicher Garantien für die öffentlich-rechtlichen Banken eröffnen muss. Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern, die dieses Verfahren hätten verhindern können, waren Anfang der Woche ergebnislos verlaufen.

Die EU-Kommission prüft zurzeit, ob sie ein Beihilfeprüfverfahren gegen die Bundesregierung wegen staatlicher Garantien für die öffentlich-rechtlichen Banken eröffnen muss. Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern, die dieses Verfahren hätten verhindern können, waren Anfang der Woche ergebnislos verlaufen. Je nachdem, wie ein Beihilfeverfahren ausgeht, könnte es langfristig das Ende des Systems von Anstaltslast und Gewähträgerhaftung Banken bedeuten.

In dem Konflikt zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung geht es darum, dass die staatlichen Bürgschaften für Landesbanken als Beihilfen beurteilt werden, die gegen das geltende EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Der Kommission liegt außerdem seit dem 21. Dezember eine Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung vor. Die privaten Banken wollen noch bis Ende des Monats eine vollständige Klageschrift wegen Wettewerbsverzerrung in bestimmten Fällen einreichen. Damit liegt dann auch die seit langem erwartete Begründung für die formelle Beschwerde der Privatbanken vor.

"Die Kommission muss jetzt tätig werden", sagte der Michael Tscherny, Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Mittwoch in Brüssel vor der Presse. Die Europäische Bankenvereinigung begrüßte die Stellungnahme. Monti habe das Scheitern der Arbeitsgruppe von Bundesregierung, Ländern und Landesbanken unter Führung von Caio Koch-Weser bedauert, hieß es am Mittwoch weiter. Es sei auch im Interesse der Kommission gewesen, ein förmliches Verfahren zu vermeiden. Dies werde aber keinesfalls vor der Sommerpause eröffnet werden und könne dann bis zu 18 Monaten dauern, betonte Tscherny.

Es sei Aufgabe der europäischen Wettbewerbspolitik, die gleichen Ausgangsbedingungen für alle Markteilnehmer zu schaffen. Wenn eine staatliche Behörde Bürgschaften zu Sonderkonditionen gewähre, seien die gleichen Ausgangsbedingungen nicht gegeben. Dann sei die Zustimmung der Kommission erforderlich. Auf den ersten Blick, so Tscherny, könne man feststellen, dass die öffentlichen Banken durch die in Höhe und Dauer unbegrenzten Bürgschaften des Staates Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Banken hätten. Sie schnitten deshalb besonders gut bei den Ratings der Finanz-Bewertungs-Agenturen ab. So könnten sich die öffentlichen Banken zu besseren Konditionen refinanzieren als die privaten Konkurrenten, die in der Bonität hinter den öffentlichen Banken rangieren. Schon im vergangenen Jahr hatte EU-Wettbewerbskommissar Monti klargestellt, dass Beihilfen unbegrenzter Höhe und Dauer unerlaubt sind. Mit dem System von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung garantieren aber die Eigentümer (Gewährträger) für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Die Anstaltslast sichert die dauerhafte Funktionsfähigkeit, das heißt sie verhindert den Zusammenbruch einer Bank. Die Gewährträgerhaftung besagt, dass der Eigentümer für alle Verbindlichkeiten einsteht. Um das System von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zu retten und weil die Landesregierungen weitere Bereiche öffentlicher Daseinsvorsorge durch das EU-Beihilferecht gefährdet sehen, hatten die Ministerpräsidenten ursprünglich damit gedroht, den für Nizza vorgesehenen EU-Vertragsänderungen nicht zuzustimmen.

Bund und Länder an einem Strang

Im Kampf gegen Brüssel sollen Bund und Länder mittlerweile an einem Strang ziehen. Das bekräftigte zumindest der Freistaat Bayern nach einem Gespräch von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Länderchefs von Bayern, Niedersachsen, Bremen, Thüringen und einem Vertreter Nordrhein-Westfalens. Bayern begrüße es ausdrücklich, dass sich die Regierung der Rechtsposition der Länder angeschlossen habe, erklärte Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser am Mittwoch auf Anfrage. Die heimischen Landesbanken und Sparkassen dürften nicht auf dem europäischen Altar geopfert werden.

msb, tmh

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