zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Landesbanken und Sparkassen: Vor dem Umbau

Nach der Einigung im Bankenstreit mit Brüssel stehen die deutschen Landesbanken und Sparkassen vor einer klaren Neuorientierung. Denn der am Dienstag auf dem Spitzentreffen erzielte Kompromiss sieht vor, dass die bisherigen Staatsgarantien in ihrer jetzigen Form innerhalb von vier Jahren, bis zum 18.

Nach der Einigung im Bankenstreit mit Brüssel stehen die deutschen Landesbanken und Sparkassen vor einer klaren Neuorientierung. Denn der am Dienstag auf dem Spitzentreffen erzielte Kompromiss sieht vor, dass die bisherigen Staatsgarantien in ihrer jetzigen Form innerhalb von vier Jahren, bis zum 18. Juli 2005, abgeschafft werden. Die Sparkassengesetze müssen bis zum 31. Dezember 2002 geändert werden. Damit werden die öffentlich-rechtlichen Banken den privaten Institute rechtlich gleichgestellt.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte im Anschluss an die Verhandlungen mit der deutschen Delegation: "Die Gewährträgerhaftung soll abgeschafft und die Anstaltslast an das EU-Recht angepasst werden". Für die zwölf Landesbanken und 562 Sparkassen in Deutschland bedeutet das einen grundlegenden Strukturwandel. Denn das öffentlich-rechtliche Bankensystem wird in seiner bisherigen Form nur noch vier Jahre bestehen.

Mit dem Verzicht auf die Staatsgarantien, mit denen die öffentliche Hand derzeit noch die uneingeschränkte finanzielle Verantwortung für die Institute übernimmt und sie so de facto vor einem Konkurs oder Liquiditätsengpass schützt, entfallen die von den Privatbanken und der EU-Kommission bemängelten Wettbewerbsvorteile. Das angedrohte formelle Beihilfeverfahren wird nicht eröffnet. Von 2005 an sind die öffentlich-rechtlichen Institute anderen privaten Banken und Unternehmen gleichgestellt und müssen unter den gleichen Bedigungen auf dem Kapitalmarkt antreten wie ihre privaten Konkurrenten. Die von Privatbanken getragene Europäische Bankenvereinigung, die 1999 in Brüssel eine Beschwerde gegen die Staatsgarantien eingereicht hatte, hält die Übergangszeit von vier Jahren für nicht gerechtfertigt.

Der deutsche Verhandlungsführer, Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser sagte, der Kompromiss sei "eine gute Lösung für den Finanzplatz Deutschland". Für die öffentlichen Institute herrsche nun Rechtssicherheit. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Dietrich H. Hoppenstedt, erklärte, mit der gefundenen, einvernehmlichen Lösung seien die wesentlichen Ziele erreicht worden. Nach den nun beschlossenen Maßnahmen stünden Sparkassen und Landesbanken im Einklang mit geltendem EU-Recht. Koch-Weser, Hoppenstedt und die Finanzminister von Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen - Gerhard Stratthaus, Kurt Faltlhauser und Peer Steinbrück - hatten mit EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Dienstag in einer siebenstündigen Sitzung um die Einigung gerungen.

Faltlhauser bedauerte am Abend, dass keine längere Übergangsfrist möglich gewesen sei. Bayern hatte in den vorangegangenen Verhandlungen eine Übergangszeit von zehn Jahren gefordert. Hingegen erklärte Stratthaus, angesichts der verhältnismäßig langen Übergangsfrist könne man zufrieden sein. Selbstverständlich müsse man damit rechnen, dass sich die Umstrukturierungen auf die Kreditkosten für Landesbanken und damit später auch für Sparkassen auswirkten. Auch Hoppenstedt sagte, mittelfristig müssten die Institute höhere Zinsen fordern.

"Für die bayerische Finanzpolitik wird der Wegfall der staatlichen Haftungsgarantien zwar keine unmittelbaren Folgen haben, denkbar sind aber mittelfristige Auswirkungen", sagte der bayerische Finanzminister dem Handelsblatt. Nach dem von Bayern entwickelten Landesbank-Holding-Modell ist es möglich, zusätzlichen Gesellschafter einzbinden (Vgl. Tsp. vom 17. Juli). Nach Angaben des sächsischen Finanzministeriums ist es "nicht abschätzbar, in welchem Umfang die bereits erfolgte Verschlechterung der Refinanzierungskonditionen auf Grund der geführten Diskussion noch weiter negativ beeinflusst wird".

msb

Zur Startseite