zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Lasche Aufsicht begünstigte Betrug bei Heros

Bundesbank und Bafin haben geltendes Recht jahrelang umgangen. Nun weisen sie alle Schuld von sich

Frankfurt am Main - Die deutsche Finanzaufsicht hat Geldtransportunternehmen über acht Jahre lang „Finanztransfergeschäfte“ ohne die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung durchführen lassen. Die Aufsichtsbehörde verschleppte den Beschluss über entscheidungsreife Genehmigungsanträge, um zu vermeiden, dass sie Unternehmen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, die Geschäfte hätte untersagen müssen. Dies zeigen Dokumente, die dem Handelsblatt vorliegen.

Unter anderem mit Hilfe solcher genehmigungspflichtiger Finanztransfergeschäfte gelang es dem Marktführer Heros, jahrelang Kundengelder zu hinterziehen, bis der Betrug im Februar aufflog und das Unternehmen in Konkurs ging. Verschiedene Kunden, vor allem Einzelhändler, trugen einen Schaden von insgesamt mehr als 300 Millionen Euro davon. Die Bargeldversorgung in Deutschland stand damals kurz vor dem Kollaps. Heros gehörte zu den Unternehmen, denen Finanztransfergeschäfte mangels Erfüllung der Voraussetzungen laut Gesetz hätten untersagt werden müssen.

Bereits 1998 wurde in das Kreditwesengesetz (KWG) die Vorschrift aufgenommen, dass Geldtransportunternehmen eine Genehmigung von der Finanzaufsicht brauchen, wenn sie die ihnen anvertrauten Geldbeträge in einem eigenen Verrechnungskonto bündeln und von dort auf Konten der Auftraggeber weiterleiten. Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) setzte diese Vorschrift zur Geldwäscheprävention aber bis heute nicht um. Heros nutzte ein solches Verrechnungskonto bei der Bundesbank. Das Vermischen von Kundengeldern über diese Konten war Kern des Systems, mit dem die Heros-Geschäftsleitung die Unterschlagung von Kundengeldern jahrelang verdeckte.

Die Bundesvereinigung der deutschen Geld- und Wertdienste (BDGW) wirft der Bundesbank nun vor, sie hätte den Schwindel bemerken müssen, da die Transaktionen über Bundesbank-Konten liefen. Schon im Mai hatte das WDR-Fernsehmagazin Plusminus über Dokumente berichtet, aus denen hervorgeht, dass man anhand der von Heros eingereichten Belege die Betrugsmasche ganz leicht hätte ersehen können. Die Bundesbank, bei der die Konten geführt werden, erklärte sich aber für nicht zuständig, weil die Geldtransportbranche nur der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliege. Für die Geldwäscheaufsicht sei die Bafin zuständig.

Die Bafin betont im Gegensatz dazu, dass man sich in Aufsichtsfragen eng mit der Bundesbank abstimme. Einblick in die Kontobewegungen, wie die Bundesbank ihn hat, hat die Bafin aber nicht. „Die intransparenten Strukturen, die von der Aufsicht jahrelang geduldet wurden, haben die Unterschlagungen bei Heros sicherlich leichter gemacht“, heißt es bei der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International.

Insgesamt hatte sich die Bafin sechs Jahre lang von den Unternehmen hinhalten lassen, ohne dass alle vollständigen Anträge eingereicht worden wären. Auf Nachfragen räumt die Aufsichtsbehörde zwar ein, dass sie einzelnen Unternehmen eine Erlaubnis hätte erteilen können. „Dann hätten aber auch alle anderen Anträge beschieden werden müssen. Die meisten Anträge waren allerdings nicht genehmigungsfähig und wir hätten nahezu der gesamten Branche auf einen Schlag die Erlaubnis verweigern müssen. Dadurch wäre der Bargeldverkehr mit Sicherheit stark beeinträchtigt worden.“ Für den Wirtschaftsrechtler Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität bringt sich die Bafin mit dieser Begründung „an den Rand der vorsätzlichen Rechtsbeugung“. Schließlich hat sie ein bestehendes Gesetz bewusst nicht umgesetzt. Besonders pikant: Das einzige Unternehmen, das eine Größenordnung hatte, mit der es die Bargeldversorgung hätte gefährden können, war ausgerechnet Heros.noh/HB

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false