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Wirtschaft: Laut Finanzminister Eichel ist die Regierung ist für Änderungen offen

Finanzminister Hans Eichel (SPD) hat es eilig. Noch vor der Sommerpause will er die Steuerreform 2000 durch den Bundestag, den Bundesrat und die Ausschüsse bekommen.

Finanzminister Hans Eichel (SPD) hat es eilig. Noch vor der Sommerpause will er die Steuerreform 2000 durch den Bundestag, den Bundesrat und die Ausschüsse bekommen. Wenn die Opposition und die Länder einer verkürzten Beratung zustimmen, kann das sperrige Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz dann bereits Ende Juni 2000 verkündet werden und somit noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Eile ist geboten, denn Eichel und seine Kabinettskollegen wollen, dass "die Wirtschaft in Deutschland ordentlich vorangeht". Gute Chancen für eine aufstrebende wirtschaftliche Entwicklung sieht Alfons Kühn, Leiter des Bereichs Wirtschaft und Finanzen beim Deutschen Industrie- und Handelstags, durch die Steuerreform. Die von Eichel geplante Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent sei dem "Standort Deutschland angemessen". Sie werde endlich dazu führen, dass deutsche Holdings nicht mehr die Steuer sparende Flucht über die Grenzen antreten, sondern in Deutschland investieren.

Eichel sieht für seinen gesetzgeberischen Schnelldurchlauf keine Schwierigkeiten. Der Bundesrat werde "keinerlei Blockadehaltung" einnehmen. Und auch mit der Opposition werde er sich einigen: "Die meisten unserer Vorschläge werden durchkommen", sagte Eichel bei der Vorstellung seines Gesetzentwurfs in Berlin. Da der Entwurf noch von verschiedenen Ausschüssen beraten und von den Interessengruppen angehört werden muss, wird es durchaus zu Änderungen kommen. "Aber uns bricht auch kein Zacken aus der Krone, wenn noch jemand mit neuen und besseren Vorschlägen kommt", wie Eichel sagte. Die Neuverschuldung dürfe jedoch nicht ausgeweitet werden. Denn bereits mit den vorliegenden Vorschlägen zur Steuerentlastung von Personen und Unternehmen werden allein in diesem und im nächsten Jahr jeweils rund 44 Milliarden Mark weniger in die Kassen fließen. Zur Gegenfinanzierung haben Eichels Referenten bereits das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts nach oben korrigiert. So rechnen sie für 2001 nicht mehr mit einem Wachstum von zwei sondern von 2,5 Prozent. Rein rechnerisch fehlen dem Finanzminister dann fünf Milliarden Mark weniger in der Kasse. Außerdem wird Eichel weiter Bundesvermögen privatisieren. Die Erlöse aus dem Verkauf der Post AG und der Telekom-Aktien werden jedoch für den Ausgleich der Rentenzahlungen benötigt, können also nicht die Steuersenkungen ausgleichen.

Die CDU/CSU hofft, dass einer ihrer Vorschläge in Eichels Entwurf eingebaut wird. Sie sieht eine deutliche Verbesserung in ihrem Vorschlag, den Spitzensteuersatz von derzeit 53 Prozent auf 35 Prozent zu senken. Die rot-grüne Bundesregierung hält jedoch die Absenkung auf 45 Prozent bis zum Jahr 2005 für ausreichend. Um nämlich wirklich etwas für kleine und mittlere Unternehmen zu erreichen, müsse der Eingangssteuersatz gesenkt werden. Denn knapp 70 Prozent der Unternehmen in Deutschland machen jährlich weniger als 47 000 DM Gewinn und werden somit nicht unter der Unternehmensteuer veranlagt, sondern zahlen ihre Steuern nach dem Einkommenssteuersatz. Sie werden also durch die niedrigere Eingangssteuer entlastet. Wer weiter an dem Spitzensteuersatz herummäkele, führe eine unsinnige politische Diskussion, sagte Eichel.

Im Gegenteil, sagt Steuerexperte Kühn vom DIHT. "Denn je niedriger der Höchststeuersatz ist, desto geringer ist der Widerstand gegen die Steuerzahlungen". Ein weitere Streitpunkt in den Beratungen und Verhandlungen über die Reform wird die Option von Personengesellschaftern sein, sich künftig entweder nach der Unternehmennsschaftssteuer oder der Einkommenssteuer zu veranlagen. Denn die rund 100 000 großen Personengesellschaften in Deutschland, die jährlich einen Umsatz in mehrstelliger Millionenhöhe machen, können durchaus Nachteile durch die Option haben. Einerseits zahlen Personengesellschaften, die als Kapitalgesellschaften veranlagt sind, höhere Erbschaftssteuern, als wenn sie steuerrechtlich eine Personengesellschaft geblieben wären. Außerdem können sie den steuerlichen Wandel nur dann vollziehen, wenn alle Gesellschafter dem zustimmen.

ufo

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