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Der Solidaritätszuschlag wird auch nach seiner teilweisen Abschaffung für Einnahmen für Finanzminister Olaf Scholz sorgen.

© imago images/Metodi Popow

Laut Studie sechs Millionen Steuerzahler betroffen: Diese Bürger müssen weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen

Der Solidaritätszuschlag wird spätestens im nächsten Jahr abgeschafft. Doch es wird Ausnahmen geben, Millionen Bürger müssen ihn weiterhin abführen.

Laut einer Studie werden knapp sechs Millionen Bürger auch nach der weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags die Abgabe zahlen. Die Studie stammt vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, sie wurde von der Arbeitgeber-Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft beauftragt.

Der Bundestag hatte im November die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die meisten Bürger ab 2021 beschlossen. Damals hieß es, 90 Prozent der Steuerzahler sollten voll entlastet werden.

Weitere 6,5 Prozent sollten ihn noch teilweise entrichten, nur für die oberen 3,5 Prozent solle weiterhin der volle Steuersatz gelten. Das solle zu weniger Steuereinnahmen im ersten Jahr von insgesamt 10,9 Milliarden Euro führen.

Für die IW-Studie haben Ökonomen nun berechnet, für wieviele Menschen diese Entlastung nicht gelten wird. Demnach müssten 900.000 Menschen mit besonders hohen Einkommen den Soli weiter voll zahlen und rund 2,8 Millionen teilweise. Zusammen sind das also 3,7 Menschen, die auf auf ihrer Lohnabrechnung weiterhin den Posten Solidaritätszuschlag haben werden.

Solidaritätszuschlag weiterhin auf Kapitalertragssteuer

Hinzu kommen Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige, die zwar keine hohe Einkommensteuer zahlen, aber Kapitalertragsteuer, auf die der Soli weiterhin unvermindert erhoben wird. Ihre Zahl schätzt das IW auf 2,2 Millionen. Die Kapitalertragssteuer muss auf Einnahmen durch Vermögen, etwa Zinsen und Dividenden, gezahlt werden. Dafür gibt es einen Freibetrag von mindestens 801 Euro pro Person – sprich, nur wer höhere Kapitalerträge hat, muss diese Steuer zahlen.

Auch Unternehmen müssen Kapitalertragssteuer zahlen, und auch da gilt auch in Zukunft der Soli. Davon sind laut der Studie 500.000 Firmen betroffen.

Solidaritätszuschlag: Wird Abschaffung vorgezogen?

Der Auftraggeber der Studie, die Initiative für soziale Marktwirtschaft, macht schon länger Lobbyarbeit gegen den Soli. Die Organisation vertritt die Auffassung, dass diese Steuer bereits seit 1. Januar 2020 verfassungswidrig ist.

Diskutiert wird derzeit zudem, ob der Soli-Abbau auf den 1. Juli dieses Jahres vorgezogen wird. Das hatte die SPD angesichts der guten Haushaltslage vorgeschlagen. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtete, wäre ein Vorziehen aber aus gesetzestechnischen Gründen sehr schwierig. (Tsp, AFP)

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