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Lebensmittelklarheit: Wissen, was auf den Tisch kommt

Immer mehr Menschen wollen wissen, was in ihrem Essen wirklich steckt. Eine neue Verbraucher-Plattform wollte Klarheit schaffen und brach zunächst zusammen. Über Schimmelpilzextrakt und andere Zutaten.

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Mit diesem Ansturm hatte Hartmut König selbst nicht gerechnet. Kaum war die neue Internetplattform Lebensmittelklarheit.de freigeschaltet, brach sie auch schon wieder unter dem Ansturm der Verbraucher zusammen. „Wir waren schon überrascht“, sagt König, der bei der Verbraucherzentrale Hessen als Ernährungsexperte arbeitet und die neue Internetplattform betreut. 3000 Anfragen schieben die Verbraucherschützer derzeit vor sich her, und jeden Tag kommen 50 neue hinzu. Inzwischen stehen erste Produkte auf der Seite. Die neue Plattform scheint den Nerv der deutschen Verbraucher zu treffen. Sie wollen meist ganz praktische Dinge wissen: Ob in Kalbswienern auch Schweinefleisch stecken darf, ob Hefeextrakte als Geschmacksverstärker gelten und ob im Erdbeerjoghurt echte Früchte verarbeitet sein müssen. Die Verunsicherung hat ihren Grund. Denn kaum jemand blickt noch durch.

EINE HALBE ERDBEERE REICHT
Ein Joghurt zum Beispiel, der als Fruchtjoghurt gekennzeichnet ist, sollte zu sechs Prozent aus Früchten bestehen. So sehen es die Richtlinien für Bezeichnungen von Fruchtjoghurterzeugnissen vor. Wer einen 150-Gramm-Becher Erdbeerjoghurt aus dem Kühlregal greift, darf folglich neun Gramm Erdbeere erwarten – das entspricht in etwa einer halben Frucht. Deutlich weniger noch muss ein „Joghurt mit Fruchtzubereitung“ aufweisen. Insgesamt 3,5 Prozent Frucht sind das Minimum. Komplett fruchtfrei dagegen können Produkte sein, die „Erdbeergeschmack“ versprechen. Der kommt dann aus dem Labor. „Aromen können beispielsweise mithilfe von Mikroorganismen wie Schimmelpilzen hergestellt werden, wichtige Aromastoffe der Himbeere sind aus Zedernholz“, erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

ÄPFEL STATT SANDDORN
Ein Blick aufs Etikett lohnt sich auch beim Saftkauf: Zwar muss ein als Sanddornsaft angepriesener Saft zu 100 Prozent aus Sanddorn bestehen. Heißt es auf dem Etikett nur „Sanddorn“ kann aber ein Mehrfruchtsaft dahinterstecken, der größtenteils aus Äpfeln gewonnen wurde. Bei Fruchtlimonaden gibt es gar keinen vorgeschriebenen Mindestanteil.

LEBERWURST OHNE LEBER?
Für großen Ärger bei Konsumenten sorgen seit Jahren auch irreführende Bezeichnungen auf Fleischwaren. Einen Erfolg können die Verbraucherschützer aber inzwischen verzeichnen. Was als Kalbsleberwurst verkauft wird, muss jetzt auch Kalbsleber enthalten, sonst muss der Hersteller das Produkt in „Kalbfleischleberwurst“ umtaufen. Grundsätzlich müssen Wurstwaren, die „Kalb“ im Namen haben, aber lediglich zu 15 Prozent aus Kalbfleisch gemacht sein. Eine Kalbswiener darf also überwiegend aus Schweinefleisch bestehen. Gar keine Vorgaben gibt es bei Putenfleisch – da aber achten viele Käufer inzwischen genau auf die Inhaltsliste. „Wir hatten zahlreiche Zuschriften, in denen sich Verbraucher beschwert haben, dass zum Beispiel in Putenwürstchen für Kinder mehrheitlich Schweinefleisch ist“, sagt Valet. Etliche Fabrikanten haben den Unmut ihrer Kunden durch wütende Internetkampagnen zu spüren bekommen. Mehrere große Firmen, darunter die Marke Gutfried, haben Teile ihrer Produktion inzwischen umgestellt.

ALLES NATUR
„Nur natürliche Zutaten“ – damit werben viele. Doch was steckt dahinter? Denn auch das Erdbeergeschmack simulierende Schimmelpilz-Extrakt ist eine natürliche Zutat. Waren „ohne Farbstoffe“ dürfen mit Kirschsaft oder Rote-Bete-Auszügen gefärbt werden. „Das ist ein Graubereich“, sagt Valet.

OHNE ZUCKER
Wie schwierig die Abgrenzung ist, zeigt auch ein neuer Fall der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie bemängelt, dass ein als „ungesüßt“ beworbener Cappuccino in Wirklichkeit 50 Prozent Zucker aufweist. „In der Zutatenliste taucht kein Zucker auf, dafür steht an erster Stelle Süßmolkenpulver mit einem Milchzuckergehalt bis zu 80 Prozent“, erklärt Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale. Zwar bewegt sich der Hersteller im Bereich des Legalen, räumt Franke ein, aber die Werbung sei trotzdem verwerflich. „Sie suggeriert Zuckerfreiheit und somit weniger Gefahr für Zähne und Gewicht.“

GESCHMACK AUS DER HEFE
Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherschützer auch die Kennzeichnung von Geschmacksverstärkern. Viele Produkte, die „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ auskommen, enthalten Hefeextrakt. Weil das keine E-Nummer hat, gilt es nicht als Zusatzstoff. „Für Konsumenten ist das kaum nachvollziehbar“, weiß Verbraucherschützer Valet.

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