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Lebensversicherung: Versicherte können Millionen zurückfordern

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat, sollte von der betroffenen Versicherungsgesellschaft eine Neuberechnung anfordern. Das empfiehlt der Bund der Versicherten mit Hinweis auf neue Urteile des Landgerichts Hamburg.

Das Gericht hatte am Freitag Vertragsklauseln der Hamburg-Mannheimer, des Deutschen Rings und der Volksfürsorge für unwirksam erklärt. Dabei geht es um die Abrechnung der Verträge nach einer vorzeitigen Kündigung. Verbraucher bekamen in diesen Fällen kaum Geld zurück, weil mit ihren Beiträgen zunächst die Abschlusskosten etwa die Vertreterprovision bezahlt worden waren.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2005 solche Klauseln für unwirksam erklärt. Allerdings hatte die damalige Entscheidung nur Verträge betroffen, die 2001 oder früher geschlossen worden waren. In den neuen Verfahren, die die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengt hatte, geht es um neuere Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Nach Meinung der Verbraucherzentrale könnten jetzt rund 24 Millionen Menschen einen Nachschlag verlangen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft rechnet jedoch damit, dass auch dieser Streit bis zum Bundesgerichtshof gehen wird. hej

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