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Zwischen den Stühlen: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Koalitionsvertrag umsetzen. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

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Leiharbeit: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen. Doch ihre Vorstellungen provozieren überall Protest.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen durch stärkere Regulierung eindämmen. Doch gegen die Gesetzespläne, die sie nun vorgelegt hat, formiert sich bei den Verbänden Widerstand. Während Gewerkschaftsvertreter die geplante Reform als „halbherzig und völlig unzureichend“ kritisieren, schimpfen die Arbeitgeberverbände über „praxisferne Regulierung“. Auch der Wirtschaftsflügel der Union, der schon mit dem gesetzlichen Mindestlohn und der Rente mit 63 seine Probleme hatte, legt erneut Protest ein.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt werden soll. In Tarifverträgen sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften aber abweichende Regelungen vereinbaren können. Außerdem sollen Leiharbeiter nach neun Monaten die gleiche Bezahlung erhalten wie die Stammbelegschaft. Auch hier kann es tarifvertragliche Abweichungen geben: Wenn der Lohn der Betroffenen schon vor Ablauf der neun Monaten aufgestockt wird – wie das derzeit etwa in der Stahlbranche üblich ist – soll der Grundsatz „equal pay“ (gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit) erst nach zwölf Monaten gelten. Darüber hinaus soll der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verhindert werden – wie das zuletzt der Deutschen Post im Tarifkampf mit Verdi vorgeworfen worden war.

Nahles kritisiert Missbrauch von Leiharbeit

Nahles setzt mit dem Gesetzentwurf Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag um. Auch wenn es bei der Leiharbeit in den letzten Jahren soziale Fortschritte gegeben habe, gebe es immer noch Missbrauch, argumentiert die SPD-Politikerin. Manche Arbeitgeber würden die Leiharbeiter extrem lange einsetzen, ohne dass sich die Notwendigkeit dazu aus dem betrieblichen Ablauf erschließe. Als Beispiel nannte die Ministerin Autohersteller, die Leiharbeiter teilweise acht Jahre am Stück für den Einbau von Achsen beschäftigten.

Solchen Praktiken soll nun mit der gesetzlichen Höchstdauer ein Riegel vorgeschoben werden. Dass aber in manchen Fällen auch längere Verleihdauern notwendig sein können, gesteht Nahles der Wirtschaft zu. Bei den Vorarbeiten am Gesetzentwurf hat die SPD-Politikerin etliche Betriebe besucht, so auch den Flugzeugbauer Airbus. Wegen der langen Entwicklungszyklen in solchen Firmen hat Nahles darauf verzichtet, auch für den Fall, dass es Tarifverträge gibt, eine Obergrenze bei der Verleihdauer festzulegen.

Für Betriebe gibt es Schlupflöcher

Von den tariflichen Öffnungsklauseln erhofft sich das Arbeitsministerium, dass die Tarifpartnerschaft von Gewerkschaften und Arbeitgebern gestärkt werde. So steige auch der Anreiz für Betriebe, sich wieder den Flächentarifverträgen anzuschließen. Vor allem in Ostdeutschland ist die Zahl der Firmen hoch, die nicht tarifgebunden sind.

Von der neuen Höchstverleihdauer wird nur ein kleiner Teil der rund 850 000 Leiharbeitnehmer in Deutschland betroffen sein. Derzeit ist jeder zweite Beschäftigte nur drei Monate in seinem Einsatzbetrieb tätig, nur jedes sechste Arbeitsverhältnis dauert überhaupt länger als ein Jahr. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass es trotz der geplanten strengeren Regeln immer noch Schlupflöcher für die Betriebe gebe. „Nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Beschluss noch vor Weihnachten

Den Gewerkschaften gehen auch die Pläne zu den Werkverträgen nicht weit genug. Hier setzt das Arbeitsministerium auf mehr Transparenz. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Betriebs- und Personalräte über die Zahl der Werkvertragsarbeiter zu informieren sowie über die Art der Verträge. Informationsrechte reichten nicht aus, kritisiert DGB-Vertreterin Buntenbach. „Hier sind echte Mitbestimmungsrechte notwendig.“

Die Arbeitgeber haben Bedenken bei den Kriterien, die das Ministerium festlegen will, um künftig zu beurteilen, ob es sich bei Werkverträgen nicht faktisch doch um Arbeitsverträge handelt. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sprach von einem „Angriff auf die moderne, arbeitsteilige Welt“. Das Arbeitsministerium hingegen argumentiert, dass man sich bei den Kriterien lediglich an der bisherigen Rechtsprechung orientiert habe.

Noch vor Weihnachten soll der Gesetzentwurf zwischen den Ministerien abgestimmt sein und vom Kabinett beschlossen werden. Bei den für 2016 geplanten Beratungen im Bundestag zeichnet sich Streit mit dem Wirtschaftsflügel der Union ab. Dort werden schon jetzt Rufe laut, auf die Regelungen angesichts der Flüchtlinge und deren Integration in den Arbeitsmarkt ganz zu verzichten.

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