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LEIHARBEITER: Für Regulierung

Angesichts der Klagewelle von Leiharbeitern hält die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, eine stärkere Regulierung der Branche für überfällig. Notwendig seien neben Sanktionen gegen Missbrauch beim Dauereinsatz von Leiharbeitern auch präzisere Bestimmungen bei den Lohnansprüchen, sagte Schmidt.

Angesichts der Klagewelle von Leiharbeitern hält die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, eine stärkere Regulierung der Branche für überfällig. Notwendig seien neben Sanktionen gegen Missbrauch beim Dauereinsatz von Leiharbeitern auch präzisere Bestimmungen bei den Lohnansprüchen, sagte Schmidt. „Es gibt nach wie vor eine Reihe ungeklärter Fragen.“ Diese betreffen unter anderem Ansprüche auf Urlaub oder Weihnachtsgeld sowie auf Zuschläge aller Art. Leiharbeitnehmern steht seit Januar 2004 gesetzlich der gleiche Lohn wie der Stammbelegschaft zu. Allerdings wird durch Tarifverträge von diesem Prinzip abgewichen. rtr

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