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Wirtschaft: Leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung: Kassen und Kliniken legen neues Abrechnungssystem vor - Ab 2003 keine Tagessätze mehr

Die Krankenhaus-Tagessätze gehören möglicherweise in zwei Jahren der Vergangenheit an. Das herkömmliche Berechnungssystem der Klinikkosten soll durch ein flächendeckendes, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem ersetzt werden, wie Vertreter der gesetzlichen und privaten Kassen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft am Freitag in Berlin erklärten.

Die Krankenhaus-Tagessätze gehören möglicherweise in zwei Jahren der Vergangenheit an. Das herkömmliche Berechnungssystem der Klinikkosten soll durch ein flächendeckendes, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem ersetzt werden, wie Vertreter der gesetzlichen und privaten Kassen sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft am Freitag in Berlin erklärten. Es soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer begrüßte die Einigung in Berlin. Das neue System der Krankenhausfinanzierung soll für mehr Transparenz bei der Kostenbewertung, einen effizienteren Einsatz von Finanzmitteln und für eine gerechtere Vergütung der Krankenhausleistungen sorgen, wie alle Beteiligten erklärten. Vorbild sei das australische Vergütungssystem der "Diagnosis Related Groups".

Dabei würden gleiche oder medizinisch ähnliche Fälle mit vergleichbarem ärztlichen und pflegerischen Aufwand zusammengefasst und auf ihre Kosten hin bewertet, erklärte der stellvertretende AOK-Vorstandsvorsitzende Rolf Hoberg. Das bedeute auch, dass sich die Länge des Krankenhausaufenthalts nicht mehr an den finanziellen Bedürfnissen des Krankenhauses, sondern nur noch nach den medizinischen Indikationen richte, betonte Werner Gerdelmann vom Vorstand des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen.

Die seit der Gesundheitsreform bestehende Deckelung der Krankenhausbudgets müsse mit der Einführung des neuen Systems aufgehoben werden, forderte der Präsident der nordrhein-westfälischen Krankenhausgesellschaft, Rudolf Kösters. Die Gesellschaft lehne Höchst- oder Richtpreise ausdrücklich ab, da sie dem Grundsatz der geplanten Neuregelung - gleiche Vergütung für gleiche Fälle und gleiche Behandlungsleistungen - widersprächen.

Offen seien derzeit noch die Fragen der Zu- und Abschläge, erklärten die Experten. Darunter falle die Vergütung von Notfallversorgung, Vorhaltekosten, Ausbildungskosten und die Aufnahme von Begleitpersonen. Bis zum 30. September dieses Jahres solle auch dieses Problem bewältigt sein.

Mit ihrer Vorlage für ein neues Vergütungssystem habe die Selbstverwaltung die vom Gesetzgeber festgelegte Frist zum 30. Juni 2000 eingehalten, betonten die Fachleute. Nun müsse der Gesetzgeber die finanziellen Rahmenbedingungen festlegen. Dabei dürfe die Kalkulation für die Krankenhäuser nicht zu Lasten der Patienten gehen: Fälle, die nur geringe Einnahmen brächten, müssten genauso behandelt werden wie die mit größeren Einnahmen.

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