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Wirtschaft: Leitfaden für Aktienoptionspläne

FRANKFURT (MAIN) (hk/HB).Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verbreitung von Aktienoptionsplänen müssen sich die Begünstigten mit der Frage auseinandersetzen, wie mit den Aktien umzugehen ist, um nicht gegen das Verbot des Insiderhandels zu verstoßen.

FRANKFURT (MAIN) (hk/HB).Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verbreitung von Aktienoptionsplänen müssen sich die Begünstigten mit der Frage auseinandersetzen, wie mit den Aktien umzugehen ist, um nicht gegen das Verbot des Insiderhandels zu verstoßen.Dazu hat das Deutsche Aktieninstitut (DAI) jetzt Empfehlungen vorgelegt, die in Abstimmung mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) erarbeitet worden sind.

Den Anlaß zu dieser Initiative gab das zum 1.Mai in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), mit dem die Gestaltung von Aktienoptionsplänen für Führungskräfte erleichtert wird.Die Begünstigten eines Aktienoptionsplans sind demnach regelmäßig als Insider im Sinne der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes anzusehen - und damit strengen Auflagen unterworfen.Relevant wird die Problematik vor allem bei der Veräußerung der bezogenen Aktien.

Die vom Geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Deutschen Aktieninstituts, Rüdiger von Rosen, am Dienstag vorgestellten DAI-Empfehlungen umfassen insbesondere drei Punkte

Die Veräußerung der Aktien sollte nur innerhalb vorab festgelegter "Handelsfenster" erfolgen - also zum Beispiel einen Tag nach der Hauptversammlung öffnen.

Der verbindliche Auftrag zum Verkauf der bereits bezogenen oder noch durch Ausübung zu beziehenden Aktien wird mindestens sechs Wochen vor der tatsächlichen Veräußerung erteilt.

Mit Verwaltung und Veräußerung wird ein unabhängiger Vermögensverwalter beauftragt.

Das DAI, das für interessierte Unternehmen schriftliches Material zu diesem Komplex und natürlich die Empfehlungen selbst bereit hält, hat im übrigen die Umsetzung der diversen neuen Gesetze (u.a.Aktienrückkauf, Einführung der Stückaktie) in der Unternehmenspraxis untersucht.Ergebnis: Die gesetzlichen Änderungen stoßen auf eine große Resonanz bei Anlegern und Firmen.

Institutschef von Rosen bestätigte am Dienstag, daß es sich um die ersten konkrete Empfehlungen dieser Art durch das DAI handele.Sie seien weder revolutionär, sondern von Amerika abgeleitet.Auch seien sie nicht allumfassend, sondern ein erster Schritt, dem allerdings weitere folgen dürften.Für interessant hält von Rosen im übrigen, daß hierzulande eine Fachdiskussion über die Vorteile der Namensaktie in Gang gekommen sei.

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