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Wirtschaft: Letzter Ausweg: Mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen

Seit die Steuerfahnder die deutschen Banken im Visier haben, bangen auch die Kapitalanleger.All jene, die Geld ins Ausland geschafft haben und die Erträge daraus dem deutschen Finanzamt verschwiegen haben, fürchten jetzt ihre Entdeckung.

Seit die Steuerfahnder die deutschen Banken im Visier haben, bangen auch die Kapitalanleger.All jene, die Geld ins Ausland geschafft haben und die Erträge daraus dem deutschen Finanzamt verschwiegen haben, fürchten jetzt ihre Entdeckung.Wer Steuern hinterzogen oder verkürzt hat, muß mit empfindlichen Strafen rechnen.Es drohen Freiheitsstrafen, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, oder saftige Geldstrafen: Das Anderthalbfache dessen, was an Steuern gespart werden sollte, gilt als Richtwert.Wer zum Beispiel 5000 DM hinterzogen hat, muß zusätzlich mit einer Strafe in Höhe von 7500 DM rechnen, insgesamt also 12 500 DM an das Finanzamt überweisen.

Viele Steuersünder treten deshalb zur Zeit die Flucht nach vorne an: Mit einer Selbstanzeige nach Paragraph 371 der Abgabenordnung versuchen sie, sich vor der Strafe zu schützen.Wer Selbstanzeige erstattet, muß die verkürzten Steuern zuzüglich sechs Prozent Zinsen in der Regel innerhalb eines Monats aufbringen.Eine Selbstanzeige führt allerdings nur dann zur Straffreiheit, wenn der Finanzbehörde die Tat nicht bereits bekannt war.Sie kommt zu spät, wenn der Fahnder des Finanzamts schon vor der Tür steht oder bereits eine Benachrichtigung über ein eingeleitetes Straf- oder Bußgeldverfahren vorliegt.

Sinnvoll könnte eine Selbstanzeige sein, wenn die Steuerfahnder die Hausbank durchsuchen, das Finanzamt sich mit den vorliegenden Informationen nicht zufrieden gibt und immer wieder nachfragt, wenn Betriebsprüfungen im eigenen Unternehmen oder bei Geschäftspartnern angekündigt sind, mit denen Schwarzgeschäfte abgewickelt wurden.Auch wenn in einem Scheidungsprozeß Auslandskonten aufgedeckt werden könnten.

Das Wort Selbstanzeige sollte dabei nicht verwendet werden.Eine nachträglich berichtigte Steuererklärung reicht aus.Sie sollte in jedem Fall schriftlich eingereicht werden.Wichtig ist, auch andere Betroffene, wie Ehepartner, Bankberater und Geschäftspartner zu informieren.Eine Selbstanzeige wird beim Finanzamt meist kritische überprüft.Sie sollte daher korrekt und vor allem vollständig sein.Wenn die Zeit drängt, die Anzeige unbedingt direkt beim zuständigen Finanzamt einreichen, denn erst wenn sie dort eingeht, wird die Selbstanzeige wirksam.

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