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Wirtschaft: Letzter Ausweg Verfassungsgericht (Kommentar)

Am Donnerstag hat sich Berlin ein Armutszeugnis ausgestellt. Vor dem Verfassungsgerichtshof mussten Senat und Abgeordnetenhaus eingestehen, dass sie kein glückliches Modell für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gewählt haben.

Am Donnerstag hat sich Berlin ein Armutszeugnis ausgestellt. Vor dem Verfassungsgerichtshof mussten Senat und Abgeordnetenhaus eingestehen, dass sie kein glückliches Modell für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gewählt haben. Aber das sei Sache der Politik. Stimmt. Die Richter dürfen tatsächlich nur noch überprüfen, ob der Verkauf verfassungswidrig ist. Ausgeschlossen ist das nicht. Mag sein, dass die Verfassungsrichter daher die unglückselige Privatisierung noch auf den letzten Drücker stoppen.

Man muss kein Freund der Bündnisgrünen oder der PDS sein, um sich ein Ende mit Schrecken zu wünschen. Klar ist, dass das Privatisierungsvorhaben undurchsichtig angelegt war und geblieben ist. Es soll künftig zwei Wasserbetriebe geben, eine Holding als Aktiengesellschaft und eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die privaten Investoren halten nicht die Mehrheit, das Land und die Beschäftigten reden selbstverständlich mit. Klingt kompliziert? Das ist es. Auch das Gericht hat seine Zweifel. Warum hat sich das Land nicht für eine Vollprivatisierung entschieden? Sogar bei einem Monopolisten ist diese Strategie möglich - solange der Staat ihn ordentlich kontrolliert.

Stattdessen verwischen sich die Verantwortlichkeiten zwischen Privaten und Staat. Da ist Missmanagement programmiert. Das zeigen die zahlreichen Beispiele öffentlich-privater Partnerschaften: von der Expo 2000 in Hannover, die ständig mit neuen Problemen überrascht, bis zur Bankgesellschaft Berlin, die Milliarden mit Immobiliengeschäften verlor. Vorteile unternehmerischer Dynamik bleiben ungenutzt. Verbraucher und Steuerzahler bekommen die Rechnung.

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