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Wirtschaft: Lexikon: Auffanggesellschaft

Der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter hat im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zwei Optionen zur Rettung einer maroden Firma: Entweder er findet rasch einen Investor, der bereit ist, einzelne profitable Unternehmensteile zu übernehmen. Oder aber er überträgt das gesamte Unternehmen an eine Auffanggesellschaft ( siehe Bericht ).

Der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter hat im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zwei Optionen zur Rettung einer maroden Firma: Entweder er findet rasch einen Investor, der bereit ist, einzelne profitable Unternehmensteile zu übernehmen. Oder aber er überträgt das gesamte Unternehmen an eine Auffanggesellschaft ( siehe Bericht ). Die entsprechende Auffanggesellschaft wird oftmals von den Gläubigern gegründet. Sie müssen für die Übertragung des Unternehmens bezahlen beziehungsweise auf ihre Forderungen verzichten. Die Unternehmen, die ihre Forderungen nicht ausreichend gesichert haben, haben meist ein gesteigertes Interesse, Anteilseigner der entsprechenden Auffanggesellschaft zu werden. Denn andernfalls müssten sie ihr Geld ganz in den Wind schreiben.

phs

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