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Wirtschaft: Lexikon: Bankgeheimnis

Mit Bankgeheimnis bezeichnet man die Verpflichtung der Kreditinstitute, über Vermögensverhältnisse und Bankbeziehungen ihrer Kunden Dritten gegenüber keine Auskünfte zu erteilen. Dies ist Teil des Datenschutzes.

Mit Bankgeheimnis bezeichnet man die Verpflichtung der Kreditinstitute, über Vermögensverhältnisse und Bankbeziehungen ihrer Kunden Dritten gegenüber keine Auskünfte zu erteilen. Dies ist Teil des Datenschutzes. Grundsätzlich wird das Bankgeheimnis streng bewahrt und gesetzlich geschützt. Den Banken steht zum Beispiel als Zeuge in einem Zivilprozess das Auskunftsverweigerungsrecht zu. Steuerrechtlich besteht das Bankgeheimnis in Deutschland nicht. Bankkunde und Kreditinstitut haben weitgehende Erklärungs- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Diese steht über der Verschwiegenheitspflicht der Bank gegenüber dem Kunden. Nach den Terroranschlägen in den USA soll das Bankgeheimnis auch für polizeiliche Untersuchungen geöffnet werden, damit die Justiz Zugang zu den finanziellen Ressourcen der Terroristen-Zellen erhält.

mic

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