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Wirtschaft: Lexikon: Börsenprospekt

Soll ein Wertpapier an der Börse zum amtlichen Handel zugelassen werden, muss zuvor in bestimmten großen Tageszeitungen eine Anzeige publiziert werden, der die Öffentlichkeit über das Wertpapier und die emittierende AG informiert. Die Veröffentlichung kann alternativ auch durch die kostenlose Bereitstellung von Prospekten erfolgen.

Soll ein Wertpapier an der Börse zum amtlichen Handel zugelassen werden, muss zuvor in bestimmten großen Tageszeitungen eine Anzeige publiziert werden, der die Öffentlichkeit über das Wertpapier und die emittierende AG informiert. Die Veröffentlichung kann alternativ auch durch die kostenlose Bereitstellung von Prospekten erfolgen. Der so genannte Börsenprospekt muss folgende Informationen beinhalten: Eine Stellungnahme der Aktiengesellschaft zur eigenen Entwicklung und der Geschäfts- und Unternehmenstätigkeit des Unternehmens. Auch über die Zukunftsaussichten muss die AG im Prospekt Auskunft geben. Der Börsenprospekt sollte darüber hinaus alle Vorstands- und Aufsichtratmitglieder nennen und den letzten Geschäftsabschluss veröffentlichen. Die zuständige Börse prüft, ob der Börsenprospekt den Anforderungen genügt.

phs

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