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Wirtschaft: Lexikon: Einlagensicherung

Geht in Deutschland eine Privatbank pleite, muss der Kunde so schnell nicht um sein Geld fürchten. Ein stabiles Sicherheitsnetz schützt die Sparer und Anleger vor Verlusten.

Geht in Deutschland eine Privatbank pleite, muss der Kunde so schnell nicht um sein Geld fürchten. Ein stabiles Sicherheitsnetz schützt die Sparer und Anleger vor Verlusten. Bei einer Insolvenz springt die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken ein. Dieser Fonds sichert die Guthaben aller Kunden bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank. So sind selbst bei Kleinbanken mit einem Eigenkapital von fünf Millionen Euro Beträge bis zu 1,66 Millionen Euro pro Anleger geschützt. Die Mittel für den Fonds bringen die angeschlossenen Banken selbst auf.

Darüber hinaus können sich die Kunden einer zahlungsunfähigen Bank auf die 1998 gegründete Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH verlassen. Das jüngste Beispiel: die Bank für kleine und mittlere Unternehmen AG. Gemäß den EU-Vorgaben sichert diese Einrichtung 90 Prozent der Einlage und maximal 20 000 Euro pro Kunde. Geschützt sind jeweils Guthaben auf Spar-, Giro- und Terminkonten. Auch Sparbriefe fallen unter diese Regel. Ausgenommen sind hingegen Schuldverschreibungen.

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