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Wirtschaft: Lexikon: Geistiges Eigentum

Das deutsche Recht kennt zwei Formen für geistiges Eigentum - Patente und Urheberschaft. Patente sind Erfindungen, die gewerblich nutzbar sind, dem bisherigen Stand der Technik nicht entsprechen und daher als neu bezeichnet werden.

Das deutsche Recht kennt zwei Formen für geistiges Eigentum - Patente und Urheberschaft. Patente sind Erfindungen, die gewerblich nutzbar sind, dem bisherigen Stand der Technik nicht entsprechen und daher als neu bezeichnet werden. Hier geht es vor allem um technische Anlagen oder technologische Prozesse. Das Werk von Urhebern bezieht sich hingegen auf Werke in Wort, Ton oder Bild, die in enger Verbindung zu ihren Schöpfern stehen. Dazu gehören aber nicht nur Aufsätze in Zeitschriften oder Bücher. Auch Fotos, der Entwurf für Schriftzüge oder Logos von Unternehmen, Pläne und Skizzen in der Baubranche. Selbst die Niederschrift eines Computerprogramms wird urheberrechtlich geschützt. Die Art und Weise des Schutzes ist nicht nur weltweit,sondern auch in der Europäischen Union sehr unterschiedlich.

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