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Wirtschaft: Lexikon: Gewährträger

Öffentlich-rechtliche Unternehmen, wie die deutschen Landesbanken und Sparkassen, haben ihre Besonderheiten. Dazu gehört auch, dass die Eigentümer nicht Eigentümer, sondern Gewährträger heißen (vgl.

Öffentlich-rechtliche Unternehmen, wie die deutschen Landesbanken und Sparkassen, haben ihre Besonderheiten. Dazu gehört auch, dass die Eigentümer nicht Eigentümer, sondern Gewährträger heißen (vgl. Artikel zu Sachsen ). Gewährträger von Sparkassen sind meist einzelne oder mehrere Kommunen. Bei den Landesbanken sind es Bundesländer und/oder regionale Sparkassenverbände. Die Institute haben mit den Vertretern des Staates einen starken Garanten im Rücken. Der Gewährträger muss sich verpflichten, die nötigen Mittel für den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern und im Ernstfall, wenn etwa eine Pleite droht, gegenüber Dritten uneingeschränkt zu haften. Im ersten Fall redet man von Anstaltslast, wobei Anstalt für das Institut steht, im zweiten Fall von Gewährträgerhaftung.

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