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Wirtschaft: Lexikon: Gewerbesteuer

Jeder inländische Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Besteuert wird der Betrieb, seine Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital.

Jeder inländische Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Besteuert wird der Betrieb, seine Ertragskraft und das in ihm arbeitende Kapital. Egal ist somit, wem der Betrieb gehört und wem die Erträge zufließen. Anders als bei einer Personensteuer (zum Beispiel Einkommenssteuer) spielen die persönlichen Verhältnisse des Inhabers keine Rolle. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde mit Hilfe eines "Hebesatzes" festgesetzt. Dieser fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch aus - und damit auch die Steuerbelastung der Betriebe. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Seit 1970 werden Bund und Länder durch eine Umlage am Gewerbesteuer-Aufkommen beteiligt.

dde

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