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Wirtschaft: Lexikon: Insolvenz

Der Begriff Konkurs ist in der juristischen Sprache vom Begriff Insolvenz abgelöst worden, zu deutsch: Zahlungsunfähigkeit. Ein Unternehmen ist dann insolvent, wenn es auf Dauer nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Wesentlichen zu bezahlen.

Der Begriff Konkurs ist in der juristischen Sprache vom Begriff Insolvenz abgelöst worden, zu deutsch: Zahlungsunfähigkeit. Ein Unternehmen ist dann insolvent, wenn es auf Dauer nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Wesentlichen zu bezahlen. Auch die Überschuldung kann ein Insolvenzgrund sein. Um in einem Insolvenzfall eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu erreichen, kommt als rechtliche Möglichkeit die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Betracht. Das Insolvenzverfahren kann auf Antrag des verschuldeten Unternehmens oder bereits eines Gläubigers beim Amtsgericht eingeleitet werden. Dabei wird das noch vorhandene Vermögen des verschuldeten Unternehmens unter den Gläubigern aufgeteilt. Die neue Insolvenzordnung ist am 1. Januar 1999 an die Stelle der Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung getreten.

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