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Wirtschaft: Lexikon: Kartell

Ein Kartell liegt vor, wenn mehrere Unternehmen Absprachen treffen, mit dem Ziel, den Wettbewerb einzuschränken. Das kann auf verschiedene Weise erreicht werden: Etwa durch Preisabsprachen (Preiskartell), gleiche Vertragsbedingungen (Konditionenkartell), einheitliche Normen und Typenpolitik (Normen- und Typenkartell) oder Abstimmung der Angebote und deren Berechnungsgrundlagen (Angebotskartell und Kalkulationsschematakartell).

Ein Kartell liegt vor, wenn mehrere Unternehmen Absprachen treffen, mit dem Ziel, den Wettbewerb einzuschränken. Das kann auf verschiedene Weise erreicht werden: Etwa durch Preisabsprachen (Preiskartell), gleiche Vertragsbedingungen (Konditionenkartell), einheitliche Normen und Typenpolitik (Normen- und Typenkartell) oder Abstimmung der Angebote und deren Berechnungsgrundlagen (Angebotskartell und Kalkulationsschematakartell). Kartelle sind in Deutschland und Europa grundsätzlich verboten. Allerdings kennt das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einige Ausnahmen. Der Grund: Mit einem Kartell können auch positive Wirkungen verbunden sein, wie notwendige Rationalisierungen oder die technische Vereinfachung durch einheitliche Normen und Typen. Auch diese zugelassenen Kartelle werden von der Kartellbehörde überwacht.

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