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Wirtschaft: Lexikon: Koppelungsgeschäft

Von dem juristischen Begriff Koppelungsgeschäft ist die Rede, wenn ein Unternehmen verschiedene Waren zu einem Gesamtpreis anbietet. Das ist etwa der Fall, wenn Edeka den Fiat Punto mit Reisen und Motorrollern zusammen verkauft.

Von dem juristischen Begriff Koppelungsgeschäft ist die Rede, wenn ein Unternehmen verschiedene Waren zu einem Gesamtpreis anbietet. Das ist etwa der Fall, wenn Edeka den Fiat Punto mit Reisen und Motorrollern zusammen verkauft. Oder wenn gemeinsam mit einem Netzbetreiber-Vertrag auch das Mobilfunktelefon erworben wird. Solche Kombinationsangebote sind nach der Rechtssprechung grundsätzlich erlaubt, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Einzelpreise der Waren müssen bekannt sein oder von dem Käufer im Einzelhandel in Erfahrung gebracht werden können, damit er sie mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann. Wettbewerbswidrig ist ein Koppelungsgeschäft außerdem, wenn der Verbraucher irregeführt wird, indem ihm fälschlicherweise suggeriert wird, der Gesamtpreis der Waren sei besonders günstig.

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