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Wirtschaft: Lexikon: Niederstwertprinzip

Das Niederstwertprinzip ist eine gesetzliche Vorgabe zur Bewertung von Vermögensgegenständen einer Unternehmung. Nach dem Handelsrecht müssen bei der Bewertung der Aktiva und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss die Vermögenswerte zum Anschaffungswert angesetzt werden.

Das Niederstwertprinzip ist eine gesetzliche Vorgabe zur Bewertung von Vermögensgegenständen einer Unternehmung. Nach dem Handelsrecht müssen bei der Bewertung der Aktiva und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss die Vermögenswerte zum Anschaffungswert angesetzt werden. Rechtlich wird zwischen dem gemilderten und dem strengen Niederstwertprinzip unterschieden. Der Untenehmer hat beim gemilderten Niederstwertprinzip die Wahlmöglichkeit zwischen der Bewertung zu Anschaffungskosten oder dem Abschlusswertam Stichtag. Das strenge Prinzip sieht bei den drei möglichen Bewertungsmodellen, den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, den Börsen- oder Marktpreis und dem am Abschlußstichtag beizulegenden Wert beim Umlaufvermögen grundsätzlich den niedrigeren Wert vor.

mic

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