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Wirtschaft: Lexikon: Schlichtung

In der Baubranche soll jetzt ein Schlichter versuchen, die Tarifpartner zu einer Einigung zu bewegen und einen Arbeitskampf zu verhindern. In der Zentralschlichtungsstelle sitzen jeweils vier Beisitzer der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie ein unparteiischer Vorsitzender, der ebenfalls stimmberechtigt ist.

In der Baubranche soll jetzt ein Schlichter versuchen, die Tarifpartner zu einer Einigung zu bewegen und einen Arbeitskampf zu verhindern. In der Zentralschlichtungsstelle sitzen jeweils vier Beisitzer der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie ein unparteiischer Vorsitzender, der ebenfalls stimmberechtigt ist. Der Vorsitzende wird jeweils auf die Dauer von drei Jahren gemeinsam von den Vertragsparteien berufen - amtierender Vorsitzender ist der CDU-Politiker Heiner Geißler. Sobald das Schlichtungsverfahren läuft, gilt ein enger Zeitplan. Die Zentralschlichtungsstelle muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach Anrufung zusammentreten. Können sich die Vertreter nicht einigen, wird ein Schiedsspruch gefällt. Danach haben die Tarifparteien noch einmal zwei Wochen, um den Spruch anzunehmen oder abzulehnen. Während der Schlichtung gilt noch die Friedenspflicht, allerdings nur in tarifgebundenen Unternehmen - das sind etwa 3500 der rund 80 000 Baufirmen. In den anderen könnte es dagegen zu Arbeitsniederlegungen kommen.

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