zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Lexikon: SEC

Die Securities and Exchange Commission (SEC) ist die US-Aufsichtsbehörde für das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Überwachung des Börsenhandels, insbesondere die Aufdeckung von Insiderhandel und Preismanipulationen.

Die Securities and Exchange Commission (SEC) ist die US-Aufsichtsbehörde für das Wertpapiergeschäft. Ihr obliegt die Überwachung des Börsenhandels, insbesondere die Aufdeckung von Insiderhandel und Preismanipulationen. Zudem ist sie für die Neuzulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel zuständig. Die von ihr erlassenen Vorschriften, etwa über Publizitätspflichten sind sehr streng und gelten weltweit als Vorbild. Die Behörde wurde als Folge des Börsenchrashs von 1929 gegründet und hat ihren Sitz in Washington. Sie will vor allem die Bürger vor den Widrigkeiten des Marktes schützen, denn anders als im Bankenbereich gibt es im US-Aktienmarkt sonst keinerlei Sicherheiten. Im Jahr 2000 leitete die SEC mehr als 550 Verfahren ein. Knapp die Hälfte davon mündete in einem Gerichtsprozess.

In Deutschland ist die Börsenaufsicht Aufgabe der Länder. Seit 1994 gibt es das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, das sich um die Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes kümmert. Seine Aufgabe ist es beispielsweise auch Insiderhandel aufzudecken.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false