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Wirtschaft: Lexikon: Tariftreue-Gesetz

Nach dem Tariftreue-Gesetz sollen öffentliche Aufträge am Bau und im Nahverkehr nur noch an Betriebe gehen, die ihren Mitarbeitern die am Einsatzort geltenden Tariflöhne zahlen. Unternehmen, die nicht in einen Tarifvertrag eingebunden sind, können jedoch nicht zur Zahlung des Tariflohns verpflichtet werden.

Nach dem Tariftreue-Gesetz sollen öffentliche Aufträge am Bau und im Nahverkehr nur noch an Betriebe gehen, die ihren Mitarbeitern die am Einsatzort geltenden Tariflöhne zahlen. Unternehmen, die nicht in einen Tarifvertrag eingebunden sind, können jedoch nicht zur Zahlung des Tariflohns verpflichtet werden.

Mit dem umstrittenen Gesetz will die Regierung wirksamer gegen Lohndumping vorgehen. In Bayern, dem Saarland und Berlin gelten bereits entsprechende Vereinbarungen für die Baubranche. Mit einem Register unzuverlässiger Unternehmen sollen außerdem Schwarzarbeit, Kartellabsprachen und Bestechung ins Visier genommen werden. Ostdeutsche Unternehmen fürchten, dass sie die höheren Tarife nicht bezahlen können und Mitarbeiter entlassen müssen. Außerdem warnen sie, dass das Gesetz zur Verteuerung öffentlicher Aufträge um bis zu zwölf Prozent führen werde, wodurch der Umfang dieser Aufträge reduziert werden müsste.

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