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Wirtschaft: Lexikon: Übernahmerichtlinie

Die Europäische Kommission versucht seit über zehn Jahren, für ihre Mitgliedsstaaten eine einheitliche Übernahmerichtlinie durchzusetzen. Dabei geht es darum, eine Regelung für die Übernahme von Unternehmen und den Aufkauf von Aktien festzulegen.

Die Europäische Kommission versucht seit über zehn Jahren, für ihre Mitgliedsstaaten eine einheitliche Übernahmerichtlinie durchzusetzen. Dabei geht es darum, eine Regelung für die Übernahme von Unternehmen und den Aufkauf von Aktien festzulegen. Bisher ist eine einheitliche Regelung an den nationalen Interessen der EU-Länder gescheitert, die ihren Einfluss auf wichtige Unternehmensanteile gefährdet sehen. Die französische Regierung beispielsweise ist an dem Autokonzern Renault beteiligt. In Deutschland besitzt das Land Niedersachsen bei VW ein Höchststimmrecht, dass eine Übernahme verhindert. Das heißt, kein VW-Aktionär verfügt über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Sonderregelungen wie etwa eine Stimmrechtsbegrenzung oder ein Höchststimmrecht will die EU durch eine einheitliches Übernahmerichtline abschaffen.

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