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Wirtschaft: Lexikon: Verlustvortrag

Der Verlustvortrag ( LTU-Bericht ) ist ein Begriff aus dem Aktienrecht. Danach ist bei Aktiengesellschaften der Verlust eines Jahres am Schluss der Bilanz gesondert auszuweisen und auf Rechnung des kommenden Jahres zu übertragen.

Der Verlustvortrag ( LTU-Bericht ) ist ein Begriff aus dem Aktienrecht. Danach ist bei Aktiengesellschaften der Verlust eines Jahres am Schluss der Bilanz gesondert auszuweisen und auf Rechnung des kommenden Jahres zu übertragen. Es sei denn, die Reserven und ein eventueller Gewinnvortrag reichen zur Abdeckung des Verlustes. Eine Gesellschaft kann ihre Verluste über Jahre addieren, sodass der Verlustvortrag noch größer wird. Von diesem handelsrechtlichen Verlustvortrag wird der steuerechtliche Verlustvortrag unterschieden. Er wird beim Verkauf der Gesellschaft für den Käufer interessant. Die übernehmende Gesellschaft kann nämlich die aufgelaufenen (und gekauften) Verluste mit ihren Gewinnen verrechnen. Dies vermindert ihre Steuerlast. Mitunter werden Firmen allein deshalb zum Verkauf angeboten, weil sie einen Verlustvortrag zu bieten haben.

dr

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