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Wirtschaft: Lexikon: Weißer Ritter

Will ein Unternehmen ein anderes Unternehmen gegen den Willen dessen Managements übernehmen, handelt es sich um eine feindliche Übernahme. Eine feindliche Übernahme ist nur dann möglich, wenn der Aktienbesitz so breit gestreut ist, dass der Käufer die Anteile über die Börse erwerben kann.

Will ein Unternehmen ein anderes Unternehmen gegen den Willen dessen Managements übernehmen, handelt es sich um eine feindliche Übernahme. Eine feindliche Übernahme ist nur dann möglich, wenn der Aktienbesitz so breit gestreut ist, dass der Käufer die Anteile über die Börse erwerben kann. Durch ein Angebot, das deutlich über dem aktuellen Aktienkurs liegt, versucht das übernahmewillige Unternehmen, die Aktionäre zum Verkauf ihrer Anteile zu bewegen. Auf diesem Wege könnte der Bieter die Aktienmehrheit und damit die wirtschaftliche Führung des ins Visier genommenen Konkurrenten erlangen. Kommt nun ein drittes Unternehmen der von einer feindlichen Übernahme bedrohten Firma "als Retter in der Not" zu Hilfe, indem es den Aktionären ein höheres Gegenangebot vorlegt - den Preis pro Aktie also nochmals überbietet -, wird von einem "weißen Ritter" gesprochen.

nne

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