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Wirtschaft: Lexikon: Zentralbankrat

Der Zentralbankrat (ZBR) (siehe Bundesbankartikel ) ist das oberste Entscheidungsgremium der Bundesbank. Hier werden die geldpolitischen Beschlüsse gefasst - oder besser: wurden.

Der Zentralbankrat (ZBR) (siehe Bundesbankartikel ) ist das oberste Entscheidungsgremium der Bundesbank. Hier werden die geldpolitischen Beschlüsse gefasst - oder besser: wurden. Mit dem Start der europäischen Währungsunion hat Deutschland seine geldpolitischen Kompetenzen an die Europäische Zentralbank (EZB) abgegeben. Seither werden die geldpolitischen Entscheidungen im Zentralbankrat der EZB getroffen. Denn die EZB wurde nach dem Vorbild der Bundesbank aufgebaut. Wurden die geldpolitischen Beschlüsse des ZBR der Bundesbank bislang von den Landeszentralbanken (LZB) ausgeführt, sind die nationalen Notenbanken nun an diese Stelle gerückt. Theoretisch sind die LZB überflüssig geworden. Doch nach wie vor gehören dem ZBR neben dem Bundesbank-Präsidenten, dem Vize und den (maximal sechs) Direktoren auch die neun LZB-Präsidenten an.

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