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Wirtschaft: Lidl muss Schnäppchen zwei Tage lang anbieten

Stuttgarter Oberlandesgericht gibt Verbraucherschützern Recht / Nachträglich kann man aber keine Ansprüche geltend machen

Berlin - Der Discounter Lidl muss Waren, die er in großen Anzeigen bewirbt, mindestens zwei Tage vorrätig haben. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte gegen die Discountkette geklagt – und nun Recht bekommen. Im konkreten Fall ging es um Computer-Bildschirme mit Funktastatur. „Lidl hat in regionalen Zeitungen ganzseitig für den Computerbildschirm geworben, der Artikel war aber schon nach einer Stunde ausverkauft“, sagte Friedrich Pfeffer, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale Baden-Württemberg.

Gegen Lidl liegen dem Stuttgarter Landgericht noch zwei weitere Klagen vor: So hat die Wettbewerbszentrale gegen die Bahnticket-Aktion im Mai geklagt. Der Grund: Die Kunden seien mit unlauteren Mitteln in die Filialen gelockt worden. Wer einen Verkauf „vom 19. Mai bis 28. Mai“ ankündige, müsse entsprechende Mengen an Karten vorrätig haben, sagte Wettbewerbsschützer Pfeffer. Die Fahrkarten waren aber meist nach wenigen Stunden ausverkauft. Auch der Bundesverband Verbraucherzentralen hat gegen Lidl wegen verbotener Lockvogelwerbung im Juli eine Klage eingereicht: Der Discounter hatte im Mai dieses Jahres bundesweit Digitalkameras beworben, die dann in mehreren Fällen schon nach wenigen Minuten vergriffen gewesen seien, heißt es.

Lockvogelangebote sind dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zufolge untersagt. Es ist verboten, für eine Ware zu werben, die „nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist“, heißt es in dem Gesetzestext. Als angemessen gilt im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage.

Auf diesen Gesetzespassus verwiesen auch die Stuttgarter Richter: Die Zwei-Tage-Frist gelte für Waren des täglichen Bedarfs und dazu zählte das Gericht auch das Angebot von Computern in Discountläden. Lidl aber habe sich an diese Frist nicht gehalten, da schon binnen einer Stunde kein Warenvorrat mehr zur Verfügung gestanden habe. Generell kann ein Händler dieser Regelung zwar entgehen, wenn er nachweist, dass eine kürzere als die gesetzliche Frist angemessen ist. Oder wenn er belegen kann, ausreichend disponiert zu haben, aber sein Vorrat wegen einer unerwartet hohen Nachfrage dann doch nicht gereicht hat.

Beides aber konnte Lidl offenbar nicht nachweisen. Die Argumentation des Discounters, der Verbraucher gehe ohnehin davon aus, dass solche Angebote sehr schnell ausverkauft seien, ließ das Gericht nicht gelten. Auch der kleingedruckte Hinweis am unteren Rand der Anzeige „Bei diesem Artikel besteht die Möglichkeit, dass er trotz sorgfältiger Bevorratung kurzfristig ausverkauft ist“ vermeide eine Irreführung des Verbrauchers nicht, heißt es in dem Urteil.

Lidl wollte sich dazu nicht äußern. Beim Bundesverband Verbraucherzentrale hieß es, der Richterspruch sei erfreulich. „Das zeigt, dass bei der Lidl-Werbung eine gewisse Methode dahintersteckt“, sagte Sprecher Carel Mohn. Lidl sei allerdings nicht der einzige Discounter, der mit solchen Lockvogel-Taktiken arbeite. Man prüfe derzeit mehrere Kundenbeschwerden über andere Discounter. Namen wollte Mohn nicht nennen.

Für die Verbraucher bleibt das Urteil gegen Lidl allerdings ohne Folgen. Diejenigen, die beim Verkauf der Bildschirme mit Funktastatur leer ausgegangen sind, können nachträglich keine Ansprüche geltend machen. Und auch wenn das Gericht im konkreten Fall eine Unterlassung der Werbung angeordnet habe, hindere das in der Regel die Firmen nicht daran, die gleiche Praxis in abgewandelter Form fortzusetzen, sagen Verbraucherschützer. So gilt das Urteil nur für die genannten Produkte, also den Bildschirm und die Tastatur, hieß es beim Stuttgarter Oberlandesgericht. Für die dürfe Lidl nicht noch einmal Werbung machen, ohne sie dann auch zwei Tage vorrätig zu haben. Ansonsten drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro. „Es sind nur Einzelerfolge, die wir erzielen können“, sagte Pfeffer von der Wettbewerbszentrale BadenWürttemberg. Dennoch ist er zuversichtlich, dass die Klage gegen die BahnticketAktion erfolgreich sein wird. „Vielleicht bewirken die Klagen ja auch, dass Lidl umdenkt und seine Werbepolitik ändert.“

Dagmar Rosenfeld

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