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Wirtschaft: Lieber einen Bogen laufen

Beim Jogging-Unfall mit einem Hund trägt der Sportler Mitschuld

SONDERTHEMA: RECHT & STEUERN

Wer beim Joggen über einen nicht angeleinten Hund stürzt, muss die Unfallkosten nach einem Sturz zum Teil aus eigener Tasche zahlen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz trägt der Jogger dann einen Mitverschuldensanteil in Höhe von 30 Prozent (Az.: 5 U 27 / 03). In dem Urteilsfall war ein Chirurg gejoggt. Dabei kam ihm ein Mann mit zwei Dackeln entgegen. Die Tiere waren nicht angeleint. Als sich der Läufer den Tieren angenähert hatte, lief plötzlich einer der Dackel vor ihm quer über den Weg. Der Chirurg stürzte und zog sich Frakturen zu. Die Haftpflichtversicherung zahlte daraufhin etwa 3500 Euro Schmerzensgeld und 4250 Euro Verdienstausfall an den Arzt. Da ihm das nicht ausreichte, zog er vor Gericht – und verlor. Die Koblenzer Richter hielten das Verhalten des Chirurgen nämlich für unvorsichtig. Für den Läufer seien die Hunde schon aus relativ weiter Entfernung zu sehen gewesen. Deshalb hätte er entweder einen Bogen laufen oder aber die Geschwindigkeit verringern müssen, meinte das Gericht. Jedermann wisse, dass Tiere unberechenbar seien. Deshalb bestehe die Sorgfaltspflicht, sich darauf einzustellen und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. mcr

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