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Zumwinkel

© dpa

Liechtenstein-Affäre: Zumwinkel handelt Bewährungsstrafe aus

Eine Haftstrafe wegen Steuerbetrugs bleibt dem ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel offenbar erspart. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft haben sich nach Zeitungsangaben einen Kompromiss ausgehandelt.

Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel (65) muss nicht ins Gefängnis. Wie das „Handelsblatt“ aus Justizkreisen erfuhr, haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden. Im Gegenzug soll Zumwinkel ein Geständnis ablegen. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht. Ein Sprecher des Landgerichts Bochum, wo der Prozess am 22. Januar startet, sagte, man wisse nichts von einer Absprache, müsse darüber aber auch nicht informiert werden. Allerdings sei es nicht üblich, dass ein Gericht über den Antrag der Anklage hinausgehe.

Zumwinkel muss sich dafür verantworten, zwischen 2002 und 2006 rund 970 000 Euro vor dem deutschen Fiskus in einer Lichtensteinischen Stiftung versteckt zu haben. In den Justizkreisen wird damit gerechnet, dass er sogar mit einer Haftstrafe von knapp unter zwei Jahren rechnen kann. Die Geldbuße werde im Millionenbereich liegen. Das Gericht sei in den Deal zumindest eingeweiht, heißt es. Dafür spricht auch, dass das Landgericht nur einen weiteren Verfahrenstermin am 26. Januar anberaumt hat. An diesem Tag soll bereits das Urteil verkündet werden.

Die Staatsanwälte Daniela Wolters und Gerrit Gabriel werden Zumwinkel anklagen. Die 34-jährige Wolters und der 39-jährige Gabriel übernehmen diese Aufgabe von Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen, die im Dezember letzten Jahres nach Querelen in der Bochumer Behörde ans Amtsgericht Essen wechselte, Beobachter sagen, zwangsversetzt wurde. Die beiden Ankläger sind mit dem Liechtenstein-Komplex bestens vertraut, beide haben hinter den Kulissen daran mitgearbeitet. Deshalb wird es auch mit auf ihr Konto gehen, dass der Ex-Postchef nicht ins Gefängnis muss.

Derartige Prozessabsprachen sind rechtlich umstritten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries arbeitet an einem Gesetz, das Absprachen über die Straffolgen zulässt. Kritiker wie Generalbundesanwältin Monika Harms monieren, dass solche Verständigungen zu einer Hinterzimmer-Justiz führen. Bisher sind Deals vor allem in großen Wirtschaftsstrafverfahren zum Einsatz gekommen. So kam etwa der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz im Strafprozess um Prostiuiertenbesuche auf Firmenkosten mit einer Bewährungsstrafe davon. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt. ke (HB)

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