zum Hauptinhalt

Lkw-Maut: Ab 2012 darf auch bei Kleinlastwagen kassiert werden

Deutschland und die anderen EU-Länder dürfen die Lkw-Maut ab dem Jahr 2012 auch auf Kleinlastwagen ausdehnen. Das Europaparlament stimmte einem entsprechenden Beschluss des Europäischen Rates zu.

Straßburg - Mit der so genannten Eurovignetten-Richtlinie sollen die Regeln für die Mauterhebung EU-weit harmonisiert werden. Demnach können die Mitgliedsländer die Mauthöhe zwar weiterhin selbst festlegen, aber nach gemeinsamen Kriterien.

Zudem dürfen künftig auch auf Ausweichstrecken und in Ballungsgebieten Straßennutzungsgebühren erhoben werden. Gleichzeitig erhalten die Staaten die Möglichkeit, die Höhe der Gebühr nach Schadstoffausstoß der Lastwagen sowie nach Tages- oder Jahreszeit zu variieren.

Nach dem Kompromiss kann die Straßennutzungsgebühr von 2012 an für Kleinlastwagen ab 3,5 Tonnen Gewicht eingeführt werden. Einzelne EU- Länder können die Mauterfassung für 3,5 Tonner aber ablehnen, wenn es sonst zu «verstopften Bundesstraßen durch Ausweichverkehre, Umweltbeeinträchtigungen, erhöhten Lärmbelästigungen oder zu mehr Staus» kommen würde, erklärte der SPD-Europaabgeordnete Ulrich Stockmann. Das gleiche gelte, wenn die Kosten der Mauterhebung mindestens 30 Prozent der zusätzlichen Einnahmen betragen. Diese Ausnahmen habe Deutschland durchgesetzt. Erst am Montag hatte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) Überlegungen für eine Ausweitung der Lkw-Maut von 12 Tonnern auf Lastwagen ab 7,5 Tonnen abgelehnt. Die Grünen kritisierten die Ausnahmen und warnten vor einem Bedeutungsverlust des Güterverkehrs auf der Schiene.

Grundlage der Mautkalkulation seien die Infrastrukturkosten wie Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Fernstraßennetzes. Nur auf Alpenübergängen und in Ballungsräumen dürfen die Mautgebühren höher liegen, sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. «Mit dem Raubrittertum auf Europas Straßen ist damit bald Schluss.»

Die Richtlinie, die noch formell von den Mitgliedsländern angenommen werden muss, sieht auch ein ersten Schritt in Richtung Anrechnung externer Kosten für Umwelt- oder Gesundheitsschäden vor. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Modell zur Einberechnung dieser Kosten zu erarbeiten. Danach werden Parlament und Rat entscheiden, wie diese Kosten in die Maut eingerechnet werden können.

Die Erhebung einer Maut wird durch die Richtlinie zwar nicht verbindlich. Die Kriterien müssen aber überall dort eingehalten werden, wo es ein Mautsystem gibt oder eines eingeführt werden soll. Die Zweckbindung der Einnahmen etwa für den Straßenbau wurde nicht vorgeschrieben. dpa hs xx pi (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false