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LKW-Maut: Erste Urteile gegen Mautpreller

Gut acht Monate nach Einführung der Lkw-Maut haben Mautpreller im ersten Bußgeldprozess keine Gnade vor Gericht gefunden.

Köln (06.09.2005, 12:37 Uhr) - Wenn die so genannte On-Board-Unit (OBU) zum Anmelden der Fahrt nicht funktioniere, müsse der Lastwagenfahrer eben einen Automaten an einer Tankstelle oder Raststätte oder das Internet nutzen, entschied das Kölner Amtsgericht am Dienstag.

Ein Fahrer, der bei Saarbrücken beim Fahren ohne Maut erwischt worden war, hatte geltend gemacht, seine OBU habe bei der Einreise aus Frankreich nicht reagiert. Gegen das Bußgeld von 75 Euro hatte er deshalb Einspruch eingelegt. «Die Fahrer sind immer die Dummen», sagte er nach dem Urteil.

Die Maut gilt seit Jahresbeginn und beträgt für Lastwagen über 12 Tonnen durchschnittlich 12,4 Cent pro Kilometer, abhängig von der Zahl der Achsen und dem Schadstoffausstoß. Auf den 12 000 Autobahnkilometern in Deutschland überwachen 300 Kontrollbrücken und 280 mobile Maut-Teams den Lastwagenverkehr. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld zwischen 75 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 20 000 Euro zahlen.

Dagegen können die Fahrer Einspruch beim Kölner Bundesamt für Güterverkehr einlegen. Weist es den Einspruch zurück, geht der Fall an das Kölner Amtsgericht. Es rechnet in den nächsten Jahren mit mehr als 10 000 Mautprozessen. Am Dienstag waren 15 Fahrer vorgeladen. (tso)

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