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Wirtschaft: Lock-up-Frist

Die Lockup-Frist (siehe Bericht Seite 17) ist eine Sperrfrist, innerhalb derer Altaktionäre nach dem Börsengang eines Unternehmens ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. In Deutschland beträgt diese Frist mindestens sechs Monate, in manchen Fällen sogar 18 Monate.

Die Lockup-Frist (siehe Bericht Seite 17) ist eine Sperrfrist, innerhalb derer Altaktionäre nach dem Börsengang eines Unternehmens ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. In Deutschland beträgt diese Frist mindestens sechs Monate, in manchen Fällen sogar 18 Monate. Die Frist beginnt in der Regel bei Erstnotiz der Aktie oder nach ihrer Zulassung zum Börsenhandel. Die Lock-up-Frist dient dem Schutz von Neuanlegern. Durch sie wird ausgeschlossen, dass Altaktionäre bei einem Börsengang ihre Papiere verkaufen und so starke Kursschwankungen auslösen. Wenn sich die Hauptaktionäre eines Unternehmens zu langen Lock-up-Fristen verpflichten, erhöht dies das Vertrauen der Anleger. Die Fristen laufen nicht für alle Aktionäre gleichzeitig ab. Risikokapitalgeber dürfen meist zuerst verkaufen. den

LEXIKON

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