zum Hauptinhalt

Lohnverzicht: DIHK: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einschränken

Die Wirtschaft hat einen neuen Vorstoß für weniger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestartet. Bundesregierung und Gewerkschaften reagierten mit scharfer Ablehnung.

Berlin (26.08.2005, 12:41 Uhr) - Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun, forderte, dass kranke Arbeitnehmer an den ersten beiden Krankheitstagen auf ihren Lohn verzichten sollten. Mit diesen zwei Karenztagen würden Unternehmen deutlich entlastet. Zugleich würde die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer gestärkt.

Forderungen der Wirtschaft nach solchen Einschränkungen werden immer wieder laut. Erst kürzlich hatte sich Handwerkspräsident Otto Kentzler dafür ausgesprochen, die 100-prozentige Lohnfortzahlung bei Krankheit zu senken und Krankheitstage mit dem Urlaub zu verrechnen.

Braun sagte der Zeitung «Die Welt»: «Ich bin dafür, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall in den ersten beiden Tagen keine Lohnfortzahlung erhalten.» Trotz des relativ niedrigen Krankenstandes koste die Lohnfortzahlung die Unternehmen pro Jahr fast 30 Milliarden Euro.

Das Bundesgesundheitsministerium wies die Forderung zurück. Der Krankenstand sei so niedrig wie nie, was die Unternehmen schon entlastet habe, sagte ein Sprecher. Zudem sei die Wirtschaft seit dem 1. Juli bei den Krankenkassenbeiträgen um 4,5 Milliarden Euro entlastet worden. Weitere Eingriffe in die Arbeitnehmerrechte würden abgelehnt.

Die IG Metall nannte es «dreist und perfide», dass «jetzt auch kranke Menschen zur Entlastung der Unternehmer herangezogen werden sollen». Braun habe offenbar jedes Gefühl für Anstand verloren, sagte IG-Metall-Chef Jürgen Peters. Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner warf Braun vor, er wolle nichts anderes als eine Steigerung der Unternehmensgewinne auf Kosten von Kranken. Beim Arbeitgeberverband BDA war keine Stellungnahme zu erreichen.

1996 hatte die Koalition aus Union und FDP Einschnitte bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beschlossen, was auf heftige Gegenwehr der Gewerkschaften bis hin zu Arbeitsniederlegungen gestoßen war. Danach sollten Arbeitnehmer im Krankheitsfall erst am dritten Tag die Entgeltfortzahlung erhalten, die zudem von 100 auf 80 Prozent des Arbeitsentgelts gekürzt wurde. Alternativ konnten die Beschäftigten die ersten beiden Krankheitstage auch vom Urlaub abziehen lassen.

In der Praxis spielte die eingeschränkte Lohnfortzahlung aber schon damals keine große Rolle, weil sie oft durch Tarifverträge aufgehoben wurde. Die rot-grüne Bundesregierung machte die Regelungen dann wieder rückgängig.

Im vergangenen Jahr war der durchschnittliche Krankenstand in Betrieben mit 3,37 Prozent der Sollarbeitszeit auf einen historischen Tiefstand gesunken. Dadurch sind nach früheren Schätzungen allein 2004 die Kosten der Lohnfortzahlung um eine Milliarde Euro gesunken, nachdem bereits das Vorjahr eine Entlastung von etwa 1,5 Milliarden Euro gebracht haben soll. Im ersten Halbjahr 2005 war der Krankenstand leicht auf 3,57 Prozent gestiegen. Das Ministerium hatte dies auf die Erkältungswelle im Winter zurückgeführt. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false