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Lokführer-Streiks: Tipps für Bahnkunden

Die Lokführer-Gewerkschaft GDL will ab morgen streiken. Antworten auf die wichtigsten Fragen für Bahnkunden.

Liegt bei einem Streik der gesamte Zugverkehr lahm?

Die Bahn will versuchen, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. So sollen fast alle ICE sowie alle Auto- und Nachtzüge fahren. Im Regional- und S-Bahn-Verkehr soll rund die Hälfte der Züge angeboten werden. Die Bahn will mehr als 1000 zusätzliche Mitarbeiter einsetzen, um die Folgen der Arbeitsniederlegungen abzuschwächen.

Wo kann ich mich als Kunde über Verspätungen und Zugausfälle informieren?

Die Bahn gibt rund um die Uhr auf der Internet-Seite www.bahn.de/aktuell und unter der Gratis-Servicenummer 08000-996633 Auskunft, welche Züge betroffen sind. Seit Donnerstag sind allein für die Auskunft 1400 Bahn-Mitarbeiter im Einsatz.

Bekomme ich bei Zugausfällen mein Geld zurück?

Wer seine Reise wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten konnte, kann sein Ticket bis Ende Oktober umtauschen oder sich erstatten lassen. Zeitkarten werden anteilig erstattet.

Was ist, wenn ich meinen Anschlusszug wegen des Streiks verpasse?

Ist der Anschlusszug weg, kann der Kunde mit dem nächsten Zug mitfahren, auch wenn dieser teurer ist. Bei Sonderangeboten oder Sparpreisen entfällt dann auch die Bindung auf einen bestimmten Zug.

Bekomme ich Entschädigung für Verspätungen?

Hier beruft sich die Bahn auf höhere Gewalt, obwohl dies unter Juristen umstritten ist. Den üblichen Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises bei über einer Stunde Verspätung gibt es deshalb nicht.

Was ist, wenn ich am Bahnhof festhänge?

Wer nach Mitternacht wegen eines verpassten Anschlusszuges nicht weiterkommt, dem zahlt die Bahn im Zweifel sogar die Kosten für eine Taxifahrt oder gar eine Übernachtung in einem Hotel.

Was ist, wenn ich meinen Flieger wegen der Streiks verpasse?

Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, pünktlich zum Flughafen zu kommen. Die Fluggesellschaften haften hier nicht. Wurde jedoch die Pauschalreise inklusive Zug-Zubringer als Paket gebucht, haftet der Reiseveranstalter, wenn der Urlauber wegen der Bahnstreiks seine Maschine nicht erreicht.

Droht mir Ärger mit dem Chef, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Zwar haben viele Arbeitgeber Verständnis, wenn Mitarbeiter wegen Streiks zu spät zur Arbeit kommen. Dennoch könnten sie verlangen, dass die Arbeitszeit nachgeholt wird. Ein Kündigungsgrund ist das Zuspätkommen aber nicht. (mit AFP)

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