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Wirtschaft: Lokführer unterliegen vor Gericht

Berlin - Im Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL hat die Deutsche Bahn am Mittwoch erste Erfolge verbucht. Die Lokführer kündigten aber umgehend an, in beiden Fällen in die Berufung zu gehen.

Berlin - Im Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL hat die Deutsche Bahn am Mittwoch erste Erfolge verbucht. Die Lokführer kündigten aber umgehend an, in beiden Fällen in die Berufung zu gehen. Das Arbeitsgericht in Düsseldorf untersagte der Gewerkschaft, zum Streik aufzurufen oder zu streiken. Die Bahn hatte hier eine einstweilige Verfügung gegen Arbeitskampfmaßnahmen beantragt, die allerdings nur für die nordrheinwestfälische Regionalverkehrstochter DB Regio NRW gilt. Vor dem Gericht in Frankfurt am Main unterlag die Lokführergewerkschaft ebenfalls. Sie hatte dort erreichen wollen, dass die Bahn nicht mehr behaupten darf, die geplanten unbefristeten Streiks seien rechtswidrig. Die Richter urteilten zwar nicht in der Grundsatzfrage, sagten aber, in Tarifauseinandersetzungen seien schärfere Töne üblich.

Die GDL fordert einen eigenen Tarifvertrag für die Lokführer und das Zugpersonal. Den Vertrag, den die Bahn zuletzt mit den beiden Gewerkschaften Transnet und GDBA abgeschlossen hat, weist die GDL zurück. Die Bahn argumentiert aber, dass sie eine Spaltung der Konzernbelegschaft nicht zulassen könne. Die Düsseldorfer Richter sehen das ähnlich. Ein Streik zur Erreichung eines Sondertarifvertrags wäre laut Gericht unverhältnismäßig und würde die Tarifeinheit in dem Unternehmen gefährden. Sollten die Lokführer trotzdem streiken, droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder auch Ordnungshaft. Die Urabstimmung der GDL war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens in Düsseldorf und kann somit weiterlaufen. Das Ergebnis wird für kommenden Montag erwartet, Streiks soll es laut GDL aber nicht vor dem darauffolgenden Mittwoch geben.

Weitere Gerichtsverfahren sind anhängig. So verhandeln diese Woche die Gerichte in Stuttgart und Hagen über mögliche Streiks im Fernverkehr und im Schiengüterverkehr. hop

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