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Lokführer: Warnstreiks bei der Bahn wieder erlaubt

Die Lokführergewerkschaft GDL hat sich in der aktuellen Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn durchgesetzt und darf wieder streiken. Vorerst sind keine weiteren Arbeitsniederlegungen geplant.

Berlin - Die Lokführergewerkschaft GDL darf in der aktuellen Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn zwar wieder streiken, will dies aber vorerst nicht tun. Auch wenn das Arbeitsgericht Mainz am Samstag die einstweilig ausgesprochene Unterlassungsverfügung gegen die Streiks wieder aufgehoben habe, wolle die Gewerkschaft zunächst die neue Verhandlungsrunde mit der Bahn am Donnerstag abwarten, erklärte die GDL in Frankfurt am Main. „Wir gehen davon aus, dass die GDL ihrer Ankündigung folgt und in den nächsten Tagen nicht streikt“, sagte Bahn- Personalvorstand Margret Suckale.

Die GDL zeigte sich über die Entscheidung des Mainzer Gerichts zufrieden. „Wir haben dieses Urteil erwartet“, sagte Gewerkschaftschef Manfred Schell in Mainz. Er forderte die Arbeitgeber auf, sich nicht länger Verhandlungen über einen eigenen Tarifvertrag für die rund 30 000 Lokführer, Zugbegleiter und gastronomischen Mitarbeiter zu verweigern. Gleichzeitig versprach Schell erneut, Streiks wieder 24 Stunden im Voraus anzukündigen. Daher werde es „auch am Freitag nichts geben“, bekräftigte Schell. Es sei zudem klar, dass auch am kommenden Samstag und am Sonntag keine Warnstreiks der GDL geplant seien, fügte er hinzu.

Für Donnerstag ist das nächste Spitzentreffen der Tarifparteien geplant. Die Deutsche Bahn hatte der GDL beim Gespräch am vergangenen Freitag in Frankfurt lediglich angeboten, den mit den Gewerkschaften Transnet und GBDA vereinbarten Tarifabschluss mit einer 4,5-prozentigen Gehaltserhöhung zu übernehmen. Die GDL verlangte jedoch unter anderem eine deutliche Anhebung des Einstiegsgehalts für Lokführer und bis zu 31 Prozent mehr Lohn.

Die GDL hatte am 11. Juli Widerspruch gegen die einstweiligen Verfügungen der Bahn eingelegt. Gleichzeitig hatte sie die Aufhebung „auf Grund veränderter Umstände“ beantragt. Das Gericht, dass ein Streikverbot erteilt hatte, hatte beanstandet, dass im Fahrpersonaltarifvertrag (FPTV) „friedenspflichtrelevante Bestandteile“ enthalten seien, wie die GDL mitteilte. Als FPTV bezeichnet die GDL ihren Vorschlag eines Spartentarifvertrags für im Fahrdienst tätige Bahn-Mitarbeiter. Im FPTV hätten Forderungen gestanden, die ungekündigte Tarifverträge beträfen, erklärte die GDL. Sie habe danach ihre Tarifforderungen abgeändert, wolle jedoch weiterhin einen eigenständigen Tarifvertrag für das Fahrpersonal. Darin fordert die GDL aber nur noch eine höhere Vergütung und verbesserte Arbeitszeitregelungen.

Die Bahn sieht sich durch das neue Urteil bestätigt. „Die Streiks waren nicht rechtmäßig, da die GDL ihre Forderungen erst im Nachhinein abgeändert hat“, sagte eine Bahn-Sprecherin dem Tagesspiegel am Sonntag. Laut der Deutschen Bahn haben beide Kammern des Arbeitsgerichts Mainz die Auffassung vertreten, dass die am 9. Juli ausgesprochenen einstweiligen Verfügungen berechtigt waren. Weil die Gewerkschaft ihre Streikziele inzwischen aber verändert habe, bestehe jetzt kein Grund mehr für die einstweiligen Verfügungen, habe das Gericht die Entscheidung begründet. Denn zur Zeit bestehe keine Streikgefahr mehr. „Das ist eine gute Nachricht für uns und besonders für unsere Kunden“, erklärte Suckale, die für die Bahn die Tarifverhandlungen führt.

Nach fast sechsstündigen Verhandlungen hob am Samstag zunächst die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Mainz das Streikverbot für Güter- und Fernverkehr auf. Der Streitwert wurde in diesem Fall auf 505 000 Euro festgesetzt; diese Kosten muss allein die Deutsche Bahn tragen. Wenig später hob die vierte Kammer die einstweilige Verfügung gegen Warnstreiks im regionalen Bahnverkehr auf. Der Streitwert beträgt 516 000 Euro, davon müssen die Deutsche Bahn 97 Prozent und die Gewerkschaft drei Prozent zahlen.

Für kommenden Montag hat die GDL nun ihren Hauptvorstand und die Tarifkommission einberufen, um das am Freitag ergebnislos verlaufene Tarifgespräch zu bewerten und die weiteren Schritte festzulegen. Am Dienstag und Mittwoch treffen sich Arbeitsgruppen der Tarifparteien. Die GDL betonte, der Bahnvorstand entscheide darüber, ob weitere Arbeitskämpfe vermieden werden können. Schell sagte, sonst würde er die Kundschaft der Bahn in Mitleidenschaft ziehen. „Unser Ziel ist es nicht, Arbeitskämpfe auszutragen“, erklärte er. Ort und die genaue Zeit der Tarifrunde seien noch nicht bekannt.

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