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Wirtschaft: Lotsen und Leuchttürme

Die Regierung verabschiedet ihr Programm zur Förderung der Elektromobilität

Berlin - Wer Leuchttürme aufstellt, braucht eigentlich keine Lotsen, denkt sich der Laie. Beim Thema Elektromobilität geht die Bundesregierung auf Nummer sicher. Zur Koordinierung des am Mittwoch verabschiedeten Regierungsprogramms richtet der Bund eine Lotsenstelle ein, die vor allem Mittelständler bei der Suche nach geeigneten Fördermaßnahmen unterstützen soll. Die Entwicklung der Zukunftstechnologie soll dann in Leuchtturmprojekten in regionalen Schaufenstern demonstriert werden. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 stellt die Regierung eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung, wie Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin mitteilten.

Beide betonten, der Staat engagiere sich vorrangig in der Forschungs- und Entwicklungsförderung. „Der Staat setzt die Rahmenbedingungen, die Entwicklung der Elektromobilität liegt in der Hand der Wirtschaft“, erklärte Rösler. Die Bundesregierung strebe nach einer „Forschungsarbeit aus einem Guss“. Ramsauer hob die finanziellen Anreize des Regierungsprogramms hervor. Im Einzelnen sieht es folgende Maßnahmen vor:

Verdopplung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos von fünf auf zehn Jahre. Das soll für alle bis Ende 2015 zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge gelten, die elektrisch angetrieben werden oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

Die Dienstwagenbesteuerung soll so geändert werden, dass E-Autos beim Kauf und bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung nicht weniger attraktiv sind als herkömmliche Wagen.

Zehn Prozent der Autos, die die Regierung selbst anschafft, sind E-Autos.

Die Mitbenutzung von Busspuren kann E-Autos erlaubt werden. Auch eigene Fahrspuren sind möglich.

Sonderparkflächen für E-Autos und möglicherweise kostenlose Parkzonen.

Wechselkennzeichen: Wer ein E-Auto als Zweitwagen nutzt, soll mit einem Nummernschild auskommen können. Dann wäre nur für ein Fahrzeug die Versicherungsprämie fällig. mot/dpa

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