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Lotto: Kartellamt verordnet mehr Wettbewerb

Die staatlichen Lottogesellschaften müssen mehr Wettbewerb zulassen. Das Bundeskartellamt hat den 16 Gesellschaften mit sofortiger Wirkung verboten, den Markt weiter unter sich aufzuteilen.

Berlin - Die Verbraucher sollen damit künftig die Möglichkeit haben, zwischen den regionalen Anbietern, deren Gebühren teilweise erheblich voneinander abweichen, zu wählen. Kartellamtschef Ulf Böge erklärte in Bonn, die Beschränkung der Lotto-Gesellschaften auf ihr jeweiliges Bundesland stelle eine "besonders schwer wiegende Wettbewerbsbeschränkung" dar. Durch die Öffnung werde zu Gunsten der Verbraucher der Wettbewerb der Gesellschaften untereinander belebt.

Ferner entschied das Bundeskartellamt, dass gewerbliche Spielevermittler von den Gesellschaften nicht mehr boykottiert werden dürfen. Diese dürfen damit nun ihre eigenen Annahmestellen beispielsweise in Supermärkten und an Tankstellen einrichten. Bislang mussten sich die privaten Vermittler auf die Anwerbung von Kunden per Internet, Post und Telefon beschränken, wofür sie von den Gesellschaften eine Provision erhielten.

Die Abgabe der Tippscheine blieb bislang auf rund 25.000 Annahmestellen beschränkt, die von den staatlichen Gesellschaften zugelassen wurden. Diese haben nun wiederum einen Monat Zeit, um gegen den Beschluss des Bundeskartellamts Beschwerde einzulegen.

Bislang wurde in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro von den staatlichen Lottogesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben. (tso/AFP)

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