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Luftverkehr: EU-Landeverbot für 92 Airlines

Für 92 meist afrikanische Fluggesellschaften besteht wegen schwerer Sicherheitsmängel von sofort an ein Landeverbot auf Flughäfen der Europäischen Union. Die Airlines seien bei Kontrollen in der EU aufgefallen, hieß es.

Brüssel - Eine entsprechende Schwarze Liste hat die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel beschlossen. Fachleute aus den 25 EU-Staaten hatten die Liste übereinstimmend zusammengestellt. Spricht ein Mitgliedstaat ein Landeverbot für eine Gesellschaft aus, gilt das für die ganze EU.

Verkehrskommissar Jacques Barrot zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden. "Die Schwarze Liste hält zweifelhafte Fluggesellschaften von der EU fern", sagte er. "Sie wird zudem sicherstellen, dass alle in der EU arbeitenden Fluggesellschaften den höchsten Sicherheitsstandards genügen."

"Spitzenreiter" auf der Liste sind zusammen 50 Linien aus dem Kongo. Zudem sind Gesellschaften aus Nordkorea, von den Komoren, aus Afghanistan, Kirgisien, Thailand, Ruanda, Äquatorial-Guinea, Sierra Leone und Swasiland genannt. Ferner dürfen drei Gesellschaften aus Bangladesch, Libyen und Kongo mit bestimmten Flugzeugen die EU nicht mehr anfliegen. Unter den Airlines sind Fracht- wie Passagiergesellschaften.

Die Liste wird an diesem Freitag im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie kann auf der Internetseite der EU abgerufen werden. Reisebüros und Flughäfen sind verpflichtet, die Liste öffentlich zu machen.

Die genannten Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, wieder von der Liste gestrichen zu werden. Sie müssen nachprüfbar bestehende Sicherheits- und Wartungsmängel beheben. Die Kommission hob hervor, dass die Sicherheitskriterien objektiv sind. Die genannten Airlines seien bei Kontrollen auf EU-Flughäfen aufgefallen.

Das Vorgehen der EU zielt auch auf die Luftverkehrsbehörden in Drittstaaten, die Lizenzen ohne ausreichende Sicherheitskontrollen vergeben. Um die Flugsicherheit in auffälligen Ländern zu verbessern, will die EU finanzielle Unterstützung leisten. In den vergangenen fünf Jahren seien bereits 60 Millionen Euro für diesen Zweck ausgegeben worden. Die Behörde erklärte, dass die Liste regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ergänzt wird. Sie kann selbst aktiv werden. Jeder EU-Staat kann die Überprüfung einer Airline verlangen. (tso/dpa)

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