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Wirtschaft: Machtfülle und hohe Einkommen

Privilegien der persönlich haftenden Weberbank-Gesellschafter

Kernpunkte des Streits um die Weberbank sind die Machtfülle und die hohen Einkommen der persönlich haftenden Gesellschafter der Weberbank, Christian Grün, Michael Graf Strasoldo und Andreas Bödecker. Sie halten zwar nur rund 2,2 Prozent der Anteile, beispielsweise jeder Aktienverkauf ist aber an ihre Zustimmung gebunden. Sie haben bereits die Einberufung einer Hauptversammlung zur Auflösung der Bank erfolgreich blockiert.

Obwohl sie persönlich haftende Gesellschafter sind, ist ihr Risiko durch interne, 1994 unterzeichnete Verträge auf eine bestimmte Summe begrenzt (Haftungsfreistellung). Darüber hinausgehende Forderungen muss die Landesbank begleichen. Auf der anderen Seite haben sie das Recht, zusätzliche Kapitaleinlagen in die Weberbank einzubringen, die dann mit der Dividende verzinst werden. Auf diese Weise erhielt Bankchef Grün im Geschäftsjahr 2000 für kurzfristig eingelegte eine Million Euro rund 55 Prozent Zinsen – rund 275000 Euro für ein halbes Jahr. Allerdings kam ihm dabei eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes entgegen, von der auch die LBB profitierte. Diese soll die treibende Kraft gewesen sein und ebenfalls ihr Eigenkapital vorübergehend erhöht haben. Das Verfahren war juristisch einwandfrei, ist aber bis heute moralisch höchst umstritten und war auch Gegenstand der Prüfungen durch den Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Bankgesellschaft. dr

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