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Wirtschaft: Mainzer Modell und Job-Aktiv-Gesetz drohen zu scheitern

Die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Initiativen der Bundesregierung in diesem Jahr - das Job-Aktiv-Gesetz, die bundesweite Ausdehnung des Mainzer Modells und die Verstärkung der Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsämtern - drohen am Widerstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu scheitern. Zu dieser Einschätzung kommen private Arbeitsvermittler, Mitarbeiter der BA und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gleichermaßen.

Von Antje Sirleschtov

Die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Initiativen der Bundesregierung in diesem Jahr - das Job-Aktiv-Gesetz, die bundesweite Ausdehnung des Mainzer Modells und die Verstärkung der Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsämtern - drohen am Widerstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu scheitern. Zu dieser Einschätzung kommen private Arbeitsvermittler, Mitarbeiter der BA und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gleichermaßen.

Zum Thema Online Spezial: Arbeit.los! Nach einem Treffen mit Personalräten der Nürnberger Behörde am Ende der Woche bezeichnete Verdi-Bundesvorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber die Stimmung unter den rund 90 000 BA-Mitarbeitern als "hoch explosiv". Die Bundesregierung überfordere die Arbeitsämter seit Monaten, sagte sie dem Tagesspiegel. Die Mitarbeiter seien deshalb "in höchstem Maße demotiviert". Unter diesen Bedingungen "kommt die Umsetzung des Job-Aktiv-Gesetzes nicht voran" und der "Widerstand in den Arbeitsämtern formiert sich". Kunkel-Weber, die Mitglied der Hartz-Kommission ist, die bis Ende August im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Umstrukturierung der BA und des Arbeitsmarktes vorlegen soll, kündigte an, dass die Gewerkschaft Verdi Protestmaßnahmen der Behördenmitarbeiter organisieren werde.

Für die Personalvertreter der Arbeitsämter ist der Grund für die fehlende Motivation klar: "Die Grenzen der Belastung sind überschritten", sagte Eberhard Einsiedler, BA-Hauptpersonalrat, dem Tagesspiegel. Die Bundesregierung "überfrachtet uns seit Wochen mit neuen bürokratischen Regelungen". So erhielten die 181 Arbeitsämter erst am vergangenen Freitag - acht Tage nach Inkrafttreten der Regelungen zum Mainzer Modell - eine 51-seitige Weisung zu dessen Umsetzung in der Praxis. Frühestens Ende März, schätzt Einsiedler, werden die Jobvermittler in den Arbeitsämtern konkrete Auskünfte über das Modell machen können. Dann jedoch stehen bereits die nächsten Maßnahmen zur sofortigen Umsetzung an. Anfang April müssen die Ämter nach dem Willen der Bundesregierung Gutscheine für Arbeitslose, die länger als drei Monate ohne Job sind, ausstellen. Mehr als zwei Millionen berechtigte Arbeitslose, schätzt die BA, müssen aus dem Stand heraus versorgt werden. Und weil der Gutschein von privaten Arbeitsvermittlern sofort in Bargeld umgetauscht werden kann, wenn Bewerbern ein Arbeitsplatz vermittelt wurde, rechnet die BA damit, dass schon Mitte April die ersten Zahlungen an die Vermittlungsunternehmen anstehen. Zwar beteuert die Behörde, mit den Vorbereitungen zur reibungslosen Ausstellung der Gutscheine begonnen zu haben. Doch vor Ort vermissen die Arbeitsämter klare Handlungsanweisungen. "Wer soll etwa kontrollieren, ob die Privaten wirklich Jobs vermitteln und ein Anrecht auf das Geld haben", fragt Einsiedler.

Als dramatische Fehleinschätzung der Berliner Politik stellt sich auch das Job-Aktiv-Gesetz heraus. Unter dem Motto "fördern und fordern" prophezeite Arbeitsminister Walter Riester den vier Millionen Arbeitslosen eine schnellere Vermittlung. Ihre beruflichen Fähigkeiten werden von den Vermittlern genauer erfasst und konkrete Pläne zur Jobsuche erarbeitet. Im Gegenzug sollen Leistungen für Arbeitsunwillige gekürzt werden. Doch die Instrumente des Job-Aktiv-Gesetzes entpuppen sich als alte Hüte, von denen keine Senkung der Arbeitslosenzahlen zu erwarten ist.

Gespräche über mögliche Streichung von Teilen des Arbeitslosengeldes untersagt die Bundesanstalt ihren Mitarbeitern. "Der besondere Charakter der Eingliederungsvereinbarung", wies die Behördenleitung im Runderlass vom 28. Februar 2002 an, "verträgt nicht die Androhung von Sanktionen bei Nichteinhaltung". Die Profilingbögen (Feststellung der Fähigkeiten) und Eingliederungsvereinbarungen, erinnerte die BAZentrale ihre Mitarbeiter überdies, "sind keine neue Aktivität im Vermittlungsprozess". Auch bisher hätten die Ämter solche Daten, wie "fachliche Kenntnis, Berufswunsch, Lohn- und Gehaltsvorstellungen, Alter und Weiterbildungsbereitschaft" erfasst. Neu an den Bestimmungen des JobAktiv-Gesetzes sei nur die "strukturierte Vorgehensweise und die Dokumentation" in der behördeneigenen Datenbank.

Doch nicht einmal darauf sind die Arbeitsämter vorbereitet. Als ob die Erfindung von modernen Datenbanken noch Lichtjahre entfernt ist, können die Vermittler in den Ämtern Profiling und Eingliederungsvereinbarungen nicht gleichzeitig in ihre Computer eingeben. Das Ergebnis: Die Unterlagen werden gemeinsam mit dem Arbeitslosen an einem Tag erarbeitet, der Vermittler tippt sie mühsam am nächsten Tag in die Rechner ein. Zudem stapelten sich nach Informationen aus mehreren Ämtern in ganz Deutschland zuhauf Eingliederungsvereinbarungen, die von privaten Bildungsträgern im Auftrag der BA erarbeitet wurden.

Auch die Forderungen von Bundesregierung und BA-Vorstand, die Zahl der Vermittler in den Arbeitsämtern rasch zu erhöhen, bleibt offenbar ohne praktische Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. So beschwerten sich die Personalräte der Arbeitsämter vergangene Woche bei Verdi, dass "überall ohne Sinn umgesetzt wird". Mitarbeiter der Grundsatzabteilungen etwa würden von heute auf morgen ohne Qualifizierung in die Vermittlungsabteilungen geschickt.

Die verstärkte Einbeziehung privater Vermittlungsunternehmen - ein Kernpunkt des Job-Aktiv-Gesetzes - kommt derweil auch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht voran. "Bisher ist nichts passiert", klagt Sieglinde Schneider, Sprecherin des Bundesverbandes Personalvermittlung (BPV). Die Bundesregierung habe zwar ein Gesetz gemacht, die Arbeitsämter hinkten allerdings bei der Auftragsvergabe an die BPV-Mitgliedsunternehmen hinterher. Das bestätigt auch Manfred Brücks, Sprecher des Personalvermittlers Adecco.

Bis jetzt sei es durch das Job-Aktiv-Gesetz "zu keiner Veränderung im Verhältnis zu den Arbeitsämter" gekommen. Die Ausgabe von Gutscheinen zur privaten Vermittlung sei zwar eine Basis, auf der man aufbauen könne. Doch die Bezahlung der Privaten mit maximal 2500 Euro sei nicht akzeptabel. "Der Preis ist nicht an die Marktgegebenheiten angepasst", sagt Adecco-Sprecher Brücks.

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